Langjährige Erfahrung - höchste Standards - treue Kunden
Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung bietet arithmetica erfolgreich umfassende Dienstleistungen im Bereich Sozialkapital und betrieblicher Altersvorsorge. Unsere Aktuare erstellen Gutachten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zur Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen.
arithmetica ist für Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft tätig. Kleinere Familienunternehmen und Freiberufler werden von uns ebenso umfassend betreut wie große Versicherungen, Energieversorger, Baugesellschaften und viele andere.
Unsere Berechnungen und versicherungsmathematische Gutachten werden gemäß den Grundsätzen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) erstellt und entsprechen in Aufbau und Struktur den International Actuarial Association (IAA) Guidelines of Actuarial Practice for Social Security Programs (SSP). Als unterstützendes Mitglied der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) sind die Mitarbeiter der arithmetica in allen aktuariellen Fragen stets auf dem aktuellsten Stand. Daneben beschäftigt arithmetica vorwiegend erfahrene anerkannte Aktuare.
Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Aufträge im 4 Augen Prinzip bearbeitet werden.
Unsere hohen Qualitätskriterien werden zudem regelmäßig durch unsere Qualitätsbeauftragte und interne Auditorin überprüft und sichergestellt.
Aufgrund unserer Personaleinsatzplanung, die insbesondere in den Abschlussphasen strengsten Reglements unterworfen ist, können wir Ihnen eine für Sie flexible und absolut termingerechte Betreuung und Ergebnislieferung sicher stellen.
Wir werden im ANKÖ (Auftragnehmerkataster Österreich) geführt.
Auch für 2024 wurde uns wieder das ANKÖ Führungszertifikat verliehen:
Themen
Alle ThemenPilotansatz für Angabevorschriften und Änderungsvorschläge bezüglich IFRS 13 und IAS 19
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im März 2021 einen Entwurf „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) veröffentlicht. Mit diesem Entwurf legt der Board vorläufige Leitlinien vor, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS als Referenzsystem verwenden will. Ziel des Entwurfs der neuen Leitlinien war es, einer „Checklisten-Mentalität“ entgegenzuwirken und den Fokus auf die Anwendung von Ermessensentscheidungen und auf die Feststellung, ob das Ziel hinter den Angaben vom Unternehmen erfüllt wurde, zu verlagern.
MehrAFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) Update 2020
Aktuelle Anpassungen der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB)
Die leistungsorientierten Zusagen mit ausgelagertem Planvermögen können in Zukunft in Rückstellungen für Nachschussverpflichtungen umgewandelt werden.
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