• Versicherungen
    16.01.2025

    Vortrag: Risikotransfer und Optimierung der Rückversicherung

    Komplexe Risiko- und Vertragsstrukturen sowie harter Wettbewerb am Rückversicherungsmarkt sind ein erheblicher Einflussfaktor für das Geschäftsergebnis eines jeden Erstversicherers. Auch aufsichtsrechtlich gibt es Ideen eine Norm zur Feststellung des ausreichenden Risikotransfers, wie sie bereits in Deutschland durch Finanzrückversicherungsverordnung - FinRVV auch in Österreich zu etablieren.

    Mehr
  • Versicherungen
    15.01.2025

    Quantee und arithmetica bündeln ihre Kräfte

    Quantee und Arithmetica bündeln ihre Kräfte, um eine Software für die Preisgestaltung der nächsten Generation für Versicherer bereitzustellen.

    Mehr
  • Sozialkapital
    24.05.2022

    Pilotansatz für Angabevorschriften und Änderungsvorschläge bezüglich IFRS 13 und IAS 19

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im März 2021 einen Entwurf „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) veröffentlicht. Mit diesem Entwurf legt der Board vorläufige Leitlinien vor, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS als Referenzsystem verwenden will. Ziel des Entwurfs der neuen Leitlinien war es, einer „Checklisten-Mentalität“ entgegenzuwirken und den Fokus auf die Anwendung von Ermessensentscheidungen und auf die Feststellung, ob das Ziel hinter den Angaben vom Unternehmen erfüllt wurde, zu verlagern.

    Mehr
  • Sozialkapital
    30.09.2021

    AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) Update 2020

    Aktuelle Anpassungen der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB)

    Die leistungsorientierten Zusagen mit ausgelagertem Planvermögen können in Zukunft in Rückstellungen für Nachschussverpflichtungen umgewandelt werden.

    Mehr
  • Sozialkapital
    27.08.2020

    Leistungszusagen

    Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist von Leistungszusagen

    Am 5.7.2018 im Nationalrat beschlossen, gelten rückwirkend ab 21.5.2018 neue Unverfallbarkeitsfristen für die betriebliche Altersversorgung. Zusammengefasst: Die Unverfallbarkeit tritt nach 3 Jahren unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein.

    Mehr