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Versicherungen16.01.2025
Vortrag: Risikotransfer und Optimierung der Rückversicherung
Komplexe Risiko- und Vertragsstrukturen sowie harter Wettbewerb am Rückversicherungsmarkt sind ein erheblicher Einflussfaktor für das Geschäftsergebnis eines jeden Erstversicherers. Auch aufsichtsrechtlich gibt es Ideen eine Norm zur Feststellung des ausreichenden Risikotransfers, wie sie bereits in Deutschland durch Finanzrückversicherungsverordnung - FinRVV auch in Österreich zu etablieren.
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Versicherungen15.01.2025
Quantee und arithmetica bündeln ihre Kräfte
Quantee und Arithmetica bündeln ihre Kräfte, um eine Software für die Preisgestaltung der nächsten Generation für Versicherer bereitzustellen.
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Sozialkapital24.05.2022
Pilotansatz für Angabevorschriften und Änderungsvorschläge bezüglich IFRS 13 und IAS 19
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im März 2021 einen Entwurf „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) veröffentlicht. Mit diesem Entwurf legt der Board vorläufige Leitlinien vor, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS als Referenzsystem verwenden will. Ziel des Entwurfs der neuen Leitlinien war es, einer „Checklisten-Mentalität“ entgegenzuwirken und den Fokus auf die Anwendung von Ermessensentscheidungen und auf die Feststellung, ob das Ziel hinter den Angaben vom Unternehmen erfüllt wurde, zu verlagern.
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Sozialkapital30.09.2021
AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) Update 2020
Aktuelle Anpassungen der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB)
Die leistungsorientierten Zusagen mit ausgelagertem Planvermögen können in Zukunft in Rückstellungen für Nachschussverpflichtungen umgewandelt werden.
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Sozialkapital27.08.2020
Leistungszusagen
Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist von Leistungszusagen
Am 5.7.2018 im Nationalrat beschlossen, gelten rückwirkend ab 21.5.2018 neue Unverfallbarkeitsfristen für die betriebliche Altersversorgung. Zusammengefasst: Die Unverfallbarkeit tritt nach 3 Jahren unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein.