Abfertigung ALT

Abfertigung ALT bis Eintrittsdatum 31.12.2002
Abfertigungansprüche

Dienstjahre                                      Anspruch Monatsentgelte
 0 – 2                                                              0
 3 – 4                                                           2 / 12
 5 – 9                                                           3 / 12
10 – 14                                                        4 / 12
15 – 19                                                        6 / 12
20 – 24                                                        9 / 12
ab 25                                                         12 / 12

Aktuar

Wissenschaftlich ausgebildete Experten, die sich auf Basis mathematisch-statistischer Methoden mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken beschäftigen.

Mehr Informationen: Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ)

Barwert

Begriff aus der Finanzmathematik, der dem Wert entspricht, den eine zukünftig anfallende Zahlung in der Gegenwart besitzt. Es ist der Wert aller Zahlungen am Anfang der Laufzeit (- zum Zeitpunkt 0).

Der versicherungsmathematische Barwert stellt eine Verallgemeinerung des finanzmathematischen Barwerts dar.

BilMoG

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist im Mai 2009 in Kraft getreten und verfolgt als umfangreiche deutsche Bilanzrechtsreform v.a. die Ziele der Deregulierung, Kostensenkung und Internationalisierung der Bilanzierung, um die Aussagekraft der HGB-Abschlüsse zu erhöhen.

Direkte Leistungszusage

Vorsorge des Arbeitgebers für einzelne Mitarbeiter.
Dem Begünstigten wird schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, ab Erreichen eines bestimmten Pensionsalters eine Firmenpension zu leisten.

Liquide

Personen, die bereits eine Pension ausbezahlt bekommen, wie zum Beispiel Alterspensionist, BU-Pensionist, Witwe(r) und Waise.

Solvency II

Versicherungsaufsichtssystem, das mit 1.1.2016 in Kraft getreten ist und eine grundlegende Reform des EU-weiten Versicherungsaufsichtsrechts, im Besonderen der Solvabilitätsvorschriften (Eigenmittelanforderungen) für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, als Ziel verfolgt.

T4U

Abkürzung für "Tool for Undertakings". Bis 2017 von der EIOPA zur Verfügung gestelltes Meldetool, um XBRL-Meldungen zu erzeugen. Mittlerweile verwenden Unternehmen kommerzielle Melde-Software, wie zum Beispiel von SecondFloor.

verknüpfte Glossar Beiträge

USP

UnternehmensSpezifische Parameter (USP) sind eine Auswahl von einzelnen Parametern, die bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung durch unternehmenseigene Parameter ersetzt werden. Die vom Unternehmen ausgewählten Parameter müssen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt werden.

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Abfertigung NEU

Für Arbeitnehmerinnen/für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ab dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, gilt das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und damit die Abfertigung NEU. Seit 1. Jänner 2008 sind auch freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer in die Abfertigung NEU einbezogen. 

Die Finanzierung der Abfertigung NEU wird durch ein beitragsorientiertes System gesichert. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in der Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Entgeltes sowie allfälliger Sonderzahlungen.
 

Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019

Das Gesetz wurde am 24.04.2019 vom Nationalrat verabschiedet. Es nimmt in ausgewählten Bundesgesetzen einige Regelungen, wie zum Beispiel Melde- und Prüfpflichten zurück, die über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen ("Gold-Plating"). Dadurch sollen unnötige Belastungen für die betroffenen Normaladressaten verringert werden.

Gesetzestext: Rechtsinformationssytem des Bundes (RIS)
Mehr Informationen: Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)

Betriebliche Altersvorsorge

Seit 1990 gibt es in Österreich mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) eigene arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge (Zweite Säule). Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsrat einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder mit den Arbeitnehmern eine Vereinbarung gemäß Vertragsmuster über eine zusätzliche Alters-, Hinterbliebenen- und eventuell Invaliditätsvorsorge abschließen. Das Betriebspensionsgesetz erfasst Leistungszusagen, die durch 

  • Pensionskassen,
  • Versicherungsunternehmen im Wege der betrieblichen Kollektivversicherung,
  • Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne der Richtlinie 2003/41/EG,
  • so genannte direkte Leistungszusagen oder
  • Abschluss von Versicherungsverträgen

zu erfüllen bzw. zu erbringen sind.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (BMF)

DBO (IAS/IFRS)

Die Defined Benefit Obligation (DBO) ist der Barwert der bereits erworbenen Pensionsansprüche und stellt die Sollrückstellung nach IAS dar.

Für die Berechnung werden als Bemessungsgrößen die zum Stichtag erreichten Ansprüche unter Einbezug zukünftiger Steigerungen (Veränderungen des Gehalts, der Sozialversicherungsleistungen sowie Pensionsvalorisierungen) berücksichtigt. Es ist der Barwert der den bereits abgeleisteten Dienstjahren zuzuordnenden erreichten Anwartschaft, unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltsänderungen.

DBO erwartete= DBO + SC + IC – geschätzte Auszahlungen

EIOPA

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Neben der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) eine der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden.

Mehr Informationen: EIOPA

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Override-Verordnung 2018

Die Verordnung gemäß § 222 Abs. 3 UGB über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift des Unternehmensgesetzbuches wurde am 16.11.2018 vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) veröffentlicht.

Verordnungstext: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Mehr Informationen: Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)

Steuerrechtliche Rückstellung

Berechnungen nach Einkommensteuergesetz (EStG)

Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der Berechnungsvorschriften der §§ 14 und 116 des EStG 1988 idgF und kann in Erfüllung dieser als steuerrechtliche Rückstellung angesetzt werden.

Die Berechnung erfolgt nach dem Gegenwartswertverfahren (Ansammlungsverfahren).
Im Gegenwartswertverfahren wird zum Bewertungsstichtag jenes Deckungskapital ermittelt, welches für eine gleichmäßige, über die aktive Dienstzeit verteilte Finanzierung erforderlich ist.

Rückstellungen für künftige Erhöhungen von Ansprüchen werden in der restlichen aktiven Dienstzeit, d.h. vom Zeitpunkt der Erhöhung an, angesammelt.

Als Rechnungszinsfuß gilt für die Berechnung 6 % p.a.

US-GAAP

US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard für Unternehmen, die am US-amerikanischen Kapitalmarkt tätig sind.

 

XBRL

EXtensible Business Reporting Language (XBRL) ist ein internationaler Standard für den Austausch, die Interpretation und Darstellung finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensinformationen. Basierend auf dem Internetstandard XML hebt XBRL als einheitliche Schnittstelle für den Austausch von Unternehmensinformationen Software- und Systemgrenzen auf. Bei Unternehmensbilanzen definiert XBRL für die Datenerstellung und Verarbeitung keine neuen Rechnungslegungsvorschriften, sondern bildet die bestehenden - wie zum Beispiel nach HGB, IFRS oder US-GAAP - ab.

Quelle: XBRL Deutschland

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Abfertigung ALT

Abfertigung ALT bis Eintrittsdatum 31.12.2002
Abfertigungansprüche

Dienstjahre                                      Anspruch Monatsentgelte
 0 – 2                                                              0
 3 – 4                                                           2 / 12
 5 – 9                                                           3 / 12
10 – 14                                                        4 / 12
15 – 19                                                        6 / 12
20 – 24                                                        9 / 12
ab 25                                                         12 / 12

Abfertigung NEU

Für Arbeitnehmerinnen/für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ab dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, gilt das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und damit die Abfertigung NEU. Seit 1. Jänner 2008 sind auch freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer in die Abfertigung NEU einbezogen. 

Die Finanzierung der Abfertigung NEU wird durch ein beitragsorientiertes System gesichert. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in der Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Entgeltes sowie allfälliger Sonderzahlungen.
 

Aktuar

Wissenschaftlich ausgebildete Experten, die sich auf Basis mathematisch-statistischer Methoden mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken beschäftigen.

Mehr Informationen: Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ)

Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019

Das Gesetz wurde am 24.04.2019 vom Nationalrat verabschiedet. Es nimmt in ausgewählten Bundesgesetzen einige Regelungen, wie zum Beispiel Melde- und Prüfpflichten zurück, die über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen ("Gold-Plating"). Dadurch sollen unnötige Belastungen für die betroffenen Normaladressaten verringert werden.

Gesetzestext: Rechtsinformationssytem des Bundes (RIS)
Mehr Informationen: Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)

Barwert

Begriff aus der Finanzmathematik, der dem Wert entspricht, den eine zukünftig anfallende Zahlung in der Gegenwart besitzt. Es ist der Wert aller Zahlungen am Anfang der Laufzeit (- zum Zeitpunkt 0).

Der versicherungsmathematische Barwert stellt eine Verallgemeinerung des finanzmathematischen Barwerts dar.

Betriebliche Altersvorsorge

Seit 1990 gibt es in Österreich mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) eigene arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge (Zweite Säule). Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsrat einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder mit den Arbeitnehmern eine Vereinbarung gemäß Vertragsmuster über eine zusätzliche Alters-, Hinterbliebenen- und eventuell Invaliditätsvorsorge abschließen. Das Betriebspensionsgesetz erfasst Leistungszusagen, die durch 

  • Pensionskassen,
  • Versicherungsunternehmen im Wege der betrieblichen Kollektivversicherung,
  • Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne der Richtlinie 2003/41/EG,
  • so genannte direkte Leistungszusagen oder
  • Abschluss von Versicherungsverträgen

zu erfüllen bzw. zu erbringen sind.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (BMF)

BilMoG

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist im Mai 2009 in Kraft getreten und verfolgt als umfangreiche deutsche Bilanzrechtsreform v.a. die Ziele der Deregulierung, Kostensenkung und Internationalisierung der Bilanzierung, um die Aussagekraft der HGB-Abschlüsse zu erhöhen.

DBO (IAS/IFRS)

Die Defined Benefit Obligation (DBO) ist der Barwert der bereits erworbenen Pensionsansprüche und stellt die Sollrückstellung nach IAS dar.

Für die Berechnung werden als Bemessungsgrößen die zum Stichtag erreichten Ansprüche unter Einbezug zukünftiger Steigerungen (Veränderungen des Gehalts, der Sozialversicherungsleistungen sowie Pensionsvalorisierungen) berücksichtigt. Es ist der Barwert der den bereits abgeleisteten Dienstjahren zuzuordnenden erreichten Anwartschaft, unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltsänderungen.

DBO erwartete= DBO + SC + IC – geschätzte Auszahlungen

Direkte Leistungszusage

Vorsorge des Arbeitgebers für einzelne Mitarbeiter.
Dem Begünstigten wird schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, ab Erreichen eines bestimmten Pensionsalters eine Firmenpension zu leisten.

EIOPA

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Neben der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) eine der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden.

Mehr Informationen: EIOPA

verknüpfte Glossar Beiträge

Liquide

Personen, die bereits eine Pension ausbezahlt bekommen, wie zum Beispiel Alterspensionist, BU-Pensionist, Witwe(r) und Waise.

Override-Verordnung 2018

Die Verordnung gemäß § 222 Abs. 3 UGB über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift des Unternehmensgesetzbuches wurde am 16.11.2018 vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) veröffentlicht.

Verordnungstext: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Mehr Informationen: Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)

Solvency II

Versicherungsaufsichtssystem, das mit 1.1.2016 in Kraft getreten ist und eine grundlegende Reform des EU-weiten Versicherungsaufsichtsrechts, im Besonderen der Solvabilitätsvorschriften (Eigenmittelanforderungen) für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, als Ziel verfolgt.

Steuerrechtliche Rückstellung

Berechnungen nach Einkommensteuergesetz (EStG)

Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der Berechnungsvorschriften der §§ 14 und 116 des EStG 1988 idgF und kann in Erfüllung dieser als steuerrechtliche Rückstellung angesetzt werden.

Die Berechnung erfolgt nach dem Gegenwartswertverfahren (Ansammlungsverfahren).
Im Gegenwartswertverfahren wird zum Bewertungsstichtag jenes Deckungskapital ermittelt, welches für eine gleichmäßige, über die aktive Dienstzeit verteilte Finanzierung erforderlich ist.

Rückstellungen für künftige Erhöhungen von Ansprüchen werden in der restlichen aktiven Dienstzeit, d.h. vom Zeitpunkt der Erhöhung an, angesammelt.

Als Rechnungszinsfuß gilt für die Berechnung 6 % p.a.

T4U

Abkürzung für "Tool for Undertakings". Bis 2017 von der EIOPA zur Verfügung gestelltes Meldetool, um XBRL-Meldungen zu erzeugen. Mittlerweile verwenden Unternehmen kommerzielle Melde-Software, wie zum Beispiel von SecondFloor.

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US-GAAP

US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard für Unternehmen, die am US-amerikanischen Kapitalmarkt tätig sind.

 

USP

UnternehmensSpezifische Parameter (USP) sind eine Auswahl von einzelnen Parametern, die bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung durch unternehmenseigene Parameter ersetzt werden. Die vom Unternehmen ausgewählten Parameter müssen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt werden.

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XBRL

EXtensible Business Reporting Language (XBRL) ist ein internationaler Standard für den Austausch, die Interpretation und Darstellung finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensinformationen. Basierend auf dem Internetstandard XML hebt XBRL als einheitliche Schnittstelle für den Austausch von Unternehmensinformationen Software- und Systemgrenzen auf. Bei Unternehmensbilanzen definiert XBRL für die Datenerstellung und Verarbeitung keine neuen Rechnungslegungsvorschriften, sondern bildet die bestehenden - wie zum Beispiel nach HGB, IFRS oder US-GAAP - ab.

Quelle: XBRL Deutschland

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