|
Solvency II
Unter dem Schlagwort Solvency II erwartet uns in Zukunft viel Neues und für österreichische Verhältnisse Ungewohntes, denn die europaweite Reform des Versicherungsaufsichts- gesetzes folgt einem bisher nicht da gewesenen ökonomischen, marktkonsistenten Ansatz.

Es wird in Zukunft auf ein modernes, risikogerechtes und prinzipiengesteuertes Modell gesetzt, das die veralteten statischen Richtlinien aus den 70er-Jahren schon bald ablösen wird.
Wir unterstützen Sie gerne und bieten
-
Seminare
-
Hilfe bei der Standardformel
-
Entwicklung eines Internen Modells
-
Solvency II-gerechte Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen
-
Einschätzung der Auswirkungen von Solvency II
In dem auf drei Säulen basierenden System werden sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigt.
Neben neuen Bewertungsvorschriften von Aktiva und Passiva ist vor allem die neue Berechnung des Solvenzkapitals eine grundlegende Änderung unter Solvency II (Säule 1).
Hier existiert die Wahlmöglichkeit zwischen einem europaweit gleichen Standardmodell und einem unternehmensspezifischen Internen Modell.
Zusätzlich werden detaillierte Anforderungen an das Risikomanagement, interne Prozesse, Dokumentation (Säule 2) und Veröffentlichungspflichten (Säule 3) gestellt.
Säule 1 – quantitative Anforderungen:
-
Berechnung des Eigenmittelerfordernis (SCR)
-
Mindestkapitalerfordernis (MCR)
-
Bewertungsvorschriften versicherungstechnischer Rückstellungen (Best Estimate, Risikomarge)
- Bewertungsvorschriften Assets & other Liabilities
-
Mindestanforderung an Daten
Säule 2 – Risikomanagement, Arbeitsprozesse, Aufsichtsprozess:
-
Mindestanforderungen an Risikomanagement
-
Interne Kontrollverfahren
-
Governance
-
Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren
-
Aufsichtsrechtliche Interventionsmaßnahmen
Säule 3 – Marktdisziplin
Der Entwicklungsprozess des Projektes,
das Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt werden soll,
ist in vollem Gange.
Viele zukünftige Richtlinien sind schon
jetzt durch diverse Veröffentlichungen vorhersehbar
und auch erste quantitative Auswirkungen lassen sich bereits abschätzen.
Damit auch Sie einen optimalen Start in die neue Gesetzgebung haben, empfehlen wir Ihnen schon jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen.
|