glossar
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Abfertigung neu ab Eintrittsdatum nach 31.12.2002
Grundsätzlich gilt "Abfertigung neu" für alle nach dem 31.12.2002 beginnenden Dienstverhältnisse, die mindestens einen Monat dauern. Darunter fallen auch geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge. Selbständige und freie Dienstnehmer waren zu Beginn von Abfertigung neu nicht berücksichtigt.
Dienstverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2003 bestanden, bleiben grundsätzlich im bestehenden Abfertigungsrecht. Es sei denn, der Übertritt wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart. Eine Übertragung alter Abfertigungsansprüche ist bis spätestens 31.12.2012 möglich.
Für bestehende Dienstverhältnisse gibt es die Möglichkeit entweder die Arbeitnehmer im alten System zu belassen oder ins neue System zu übertragen. Durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ab 1.1.2003 zu einem zu vereinbarenden Stichtag ins neue System gewechselt werden. Übertragungen der Altanwartschaften (Komplettumstieg) sind nur bis 31.12.2012 zulässig.
Im Rahmen der „Abfertigung neu“ sind durch den Arbeitgeber vorgegebene Beiträge in eine MV-Kasse zu zahlen. Die Zahlungen beginnen einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. unmittelbar nach Übertritt ins neue Abfertigungssystem. Der Beitragssatz beträgt 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen. Das monatliche Entgelt beinhaltet Löhne und Gehälter zzgl. Überstunden, Sachbezüge, Trinkgelder, Provisionen, Gewinnanteile, Bilanzgeld. Sonderzahlungen sind der 13. und 14. Monatsbezug.
In Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges besteht ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in die MV-Kasse des letzten Arbeitgebers.
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Anspruch auf Auszahlung kann der Arbeitnehmer folgendes verlangen:
- die Auszahlung des angesparten Kapitals,
- den Verbleib der Beiträge in der MV-Kasse des alten Arbeitgebers
- eine Übertragung der verzinsten Beiträge in die MV-Kasse des neuen Arbeitgebers
- die Überweisung der Abfertigung an eine Pensionszusatzversicherung
- die Überweisung an einen Pensionsinvestmentfond oder eine Überweisung an eine Pensionskasse.
Besteht kein Anspruch auf Auszahlung muss der Arbeitnehmer die angesparten Beträge in der MV-Kasse des alten Arbeitgebers belassen.
Anspruch auf Auszahlung hat der Arbeitnehmer bei
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Inanspruchnahme der Gleitpension
- Pensionsantritt
- unverschuldeter Entlassung
- berechtigtem vorzeitigem Austritt
Keinen Anspruch auf Auszahlung hat der Arbeitnehmer bei
- Kündigung durch den Arbeitnehmer
- verschuldeter Entlassung
- unberechtigtem vorzeitigem Austritt
- und wenn noch keine 3 Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung vergangen sind.
In diesem Fall kommt das vielzitierte Rucksackprinzip zum Tragen. D.h. es erfolgt keine Auszahlung. Die bereits bezahlten Abfertigungsbeiträge bleiben in der MV-Kasse. Der Arbeitnehmer nimmt seinen Anspruch quasi im "Rucksack" mit.
Im Falle der Selbstkündigung hat der Arbeitnehmer zwar einen Abfertigungsanspruch, doch kommt es zu keiner sofortigen Auszahlung. Die angesparten Beiträge verbleiben in der MV-Kasse. Den Anspruch nimmt der Arbeitnehmer im Rucksack mit.
Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines folgenden Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit sich die Abfertigung auszahlen zu lassen, so kann er sich die Abfertigung aus sämtlichen vorangegangenen Arbeitsverhältnissen ebenfalls ausbezahlen lassen.
Bei vorzeitigem Austritt während der Karenz hat der Arbeitnehmer die Verfügungsmöglichkeit wie bei Kündigung durch den Arbeitgeber. Bei Ableben des Anspruchsberechtigten gebührt die Abfertigung zu 100 % den gesetzlichen Erben. Sind keine Eben vorhanden, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft.
Die Abfertigung wird spätestens mit Pensionsantritt (nach Erreichen des gesetzlichen Frühpensionsalters) oder wenn der Arbeitnehmer seit mindestens fünf Jahren in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht oder mit dem Tod des Arbeitnehmers. Die Auszahlung der Abfertigung in Form einer lebenslangen Zusatzpension aus der Pensionszusatzversicherung ist bereits mit Vollendung des 40. Lebensjahres möglich.
Bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters hat jeder Arbeitnehmer die freie Wahl zwischen einer steuerbegünstigten Auszahlung des angesparten Betrages und einer monatlichen steuerfreien Zusatzrente.
Wurden die Ansprüche nach dem alten System eingefroren (Teilübertritt), sind auf die bis zum Übertrittsstichtag erworbenen Anwartschaften die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen (zB Angestelltengesetz) weiterhin anzuwenden. Bei einer abfertigungswirksamen Beendigung des Dienstverhältnisses (zB durch Arbeitgeberkündigung) ergibt sich das Ausmaß der Abfertigung aus der Anzahl der zum Stichtag fiktiv erworbenen Monatsentgelte.
Für die Berechnung der Abfertigung ist das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt zu Grunde zu legen.
Abfertigung alt bis Eintrittsdatum 31.12.2002
Anspruch
| Dienstjahre |
Anspruch |
| 0 – 2 |
0 |
| 3 – 4 |
2 / 12 |
| 5 – 9 |
3 / 12 |
| 10 – 14 |
4 / 12 |
| 15 – 19 |
6 / 12 |
| 20 – 24 |
9 / 12 |
| ab 25 |
12 / 12 |
Abgegrenzte Prämien
Abgegrenzte Prämien sind verrechnete Prämien, gekürzt um den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien.
Abgezinstes Wertpapier (Zerobond)
Wertpapier, bei dem die gesamten Zinsen über die vorgesehene Laufzeit im Voraus vom Preis abgezogen (abgezinst) wurden. Der Vorteil abgezinster Wertpapiere ist oft steuerlich begründet.
Ablaufleistung
Die Ablaufleistung ist der Auszahlungsbetrag, den der Kunde bei Ablauf des Versiche-rungsvertrages erhält. Sie setzt sich aus Versicherungssumme, Überschussanteilen und ggf. einem Schlussbonus zusammen.
ABO – Accumulated Benefit Obligation (bei FAS/US-GAAP)
Als Bemessungsgrundlage für den am Stichtag erreichten Anspruch gilt das Gehalt am Stichtag.
Entspricht dem Barwert laut Projected Unit Credit Methode, wobei nur der Rententrend, also die Valorisierung der Pensionen, mit in die Berechnung einfließt. (z.B.: keine zukünftigen Gehaltserhöhungen, ...)
Abtretung/Zession
Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Der Versicherungsnehmer (Zedent) kann seine Ansprüche oder Rechte aus einem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise an eine dritte Person (Zessionar) abtreten. Meistens werden mit diesem Verfahren Hypothekenkredite abgesichert, die durch eine kapitalbildende Versicherung am Ende der Laufzeit getilgt werden. Die Rechte aus der Versicherung werden dabei an die Bank abgetreten. Die Abtretung muss dem Versicherungsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
Abzinsungssatz
Der Zinssatz ist auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden. In Ländern ohne liquiden Markt für solche Industrieanleihen sind stattdessen die (am Bilanzstichtag geltenden) Marktrenditen für Regierungsanleihen zu verwenden. Währung und Laufzeiten der zugrundegelegten Industrie- und Regierungsanleihen haben mit der Währung und den voraussichtlichen Fristigkeiten der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllenden Verpflichtungen übereinzustimmen.
Afa
Kürzel für: Absetzung für Abnutzung.
Steuerrechtliche Bezeichnung für (planmäßige) Abschreibung von Investitionen
Aktienemission
Erstausgabe von Aktien, entweder im Rahmen der Gründung einer KGaA oder AG oder aufgrund einer Kapitalerhöhung.
Aktienfonds
Investmentfonds, die ihr Vermögen je nach Vertragsbedingungen ausschließlich oder hauptsächlich in Aktien anlegen. Darüber hinaus erlauben die Anlagegrundsätze oftmals, dass dem Sondervermögen auch Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Optionsscheine und/oder festverzinsliche Wertpapiere beigemischt werden.
Aktiva
Bezeichnung für das Vermögen als Gesamtheit aller im Unternehmen eingesetzten Wirtschaftsgüter in der Bilanz. Die Aktiva kennzeichnen die Verwendung des eingesetzten Kapitals.
Aktuar
Aktuare bearbeiten mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und der Finanzmathematik Fragestellungen aus den Bereichen Versicherung und Bausparwesen, Kapitalanlage und Altersversorgung und entwickeln dafür unter Berücksichtigung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes Lösungen. Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung und Bewertung von Risiken, wie den Versicherungsrisiken, Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken.
Allgemein ausgedrückt beschäftigt sich ein Aktuar mit Wirtschaftsprozessen, in denen mathematische oder statistische Methoden verwendet werden. Neben der Versicherungsmathematik gehören dazu unter anderem die Bausparmathematik und Finanzmathematik.
Die mathematische Abteilung einer Versicherungsgesellschaft wird auch Aktuariat genannt.
Aktuare sind national und international in Berufsvereinigungen organisiert, zum Beispiel in der Aktuarvereinigung Österreichs. Die internationale Aktuarsorganisation ist die IAA (International Actuarial Association).
Allgemeine Bemessungsgrundlage
Begriff aus der Sozialversicherung. Feststehender Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt wird. Die Allgemeine Bemessungsgrundlage verändert sich im gleichen Verhältnis wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Standardisierte Bedingungen für Versicherungsverträge. AVB ergänzen entweder die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes oder bilden selber die Rechtsgrundlage der Verträge (z.B. in der Rechtsschutzversicherung). Ergänzt werden können die AVB im Bedarfsfalle durch Besondere Versicherungsbedingungen und individuelle Sondervereinbarungen. Beispiele für spartenbezogene AVB sind: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).
American Option
Kauf- oder Verkaufsrecht, das zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit einer Option ausgeübt werden darf. Das Gegenstück ist die European Option, die nur am letzten Tag der Fälligkeit zur Ausübung berechtigt. Dieser Begriff wird auch Disagio genannt. Zum Beispiel: Der Nennwert eines Wertpapieres beträgt 100 Euro, verkauft wird es jedoch zu 98 Euro.
Amortisation
Planmäßige, allmähliche Tilgung einer Schuld (z. B. einer Hypothek). Rentabilität einer Investition.
Änderung der Vertragslaufzeit
Die Laufzeit eines Versicherungsvertrages kann auf Wunsch verkürzt oder verlängert werden. Zu beachten ist, dass Laufzeitänderungen Auswirkungen auf die Höhe und die Besteuerung der Ablaufleistung haben können.
Durch eine Laufzeitverlängerung erhöht sich die Zahlungsdauer, die Höhe der Beitragszahlungen wird gesenkt. Beitragsrückstände lassen sich durch eine Beginnverlegung des Versicherungsvertrages auffangen, ohne dass der Versicherungsschutz vermindert wird.
Eine Laufzeitverkürzung bewirkt, dass die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt werden kann. Dies erreicht man entweder durch freiwillige Zuzahlungen oder durch die Vereinbarung, die Gewinnanteile zur Bildung des Deckungskapitals zu verwenden.
Änderung der Zahlungsweise
Übliche Zahlungsweisen bei Versicherungsverträgen sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen.
Die Zahlungsweise kann auf Wunsch geändert werden. Auf unterjährliche Zahlungsweise (z. B. monatliche) erheben die Versicherer i.d.R. einen Aufschlag.
Anleihe
Wertpapier, das der längerfristigen Kreditfinanzierung dient. Hierbei verpflichtet sich der Aussteller einer Anleihe zur Zinszahlung wie vereinbart sowie zur endfälligen Rückzahlung des überlassenen Kapitals. Anleihen sind im Gegensatz zu Aktien Gläubigerpapiere und werden trotz ihrer festen Zinsmodalitäten an den Börsen zum Tageskurs gehandelt. Anleihen der öffentlichen Hand müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Bundesminister für Finanzen genehmigt werden.
Annuität
Andere Bezeichnung für den Betrag der Rückzahlungsrate eines Annuitätendarlehens. Während der zu leistende Gesamtbetrag für alle Raten gleich bleibt, verschieben sich innerhalb des Betrages die Anteile von Tilgung und Zins, da sich mit fortschreitender Tilgung auch die Restschuld vermindert. So genannte Annuitätendarlehen sind heute die dominierende Darlehensform.
Annuitätendarlehen
Ein Darlehen, welches in festen Raten mit einer vereinbarten Annuität zurück gezahlt wird.
Anomalie
Versicherungstechnischer Begriff, der die Abweichung von normalen Risikoverhältnissen bezeichnet. Er wird überwiegend in der Lebens- und Krankenversicherung verwendet.
Anteilsbruchteil
Fondsinvestoren müssen nicht ganze Fondsanteile erwerben, sondern können Bruchteile bis zu einem Tausendstel eines Fondsanteils kaufen. Da sich das Entgelt entsprechend verhält, verändert sich der Wert der einzelnen Fondsanteile bei diesem Verfahren nicht.
Arbitrage
Ist die Bezeichnung für die gezielte Ausnutzung von Preis- oder Zinsdifferenzen an verschiedenen Börsenplätzen für die gleichen Wertpapiere bzw. die gleichen Wirtschaftsgüter. Es kann sich hierbei um Devisen, Gold oder Silber, Wertpapiere oder andere Handelsobjekte handeln.
Assekuranz
Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).
Asset Liability Management (ALM)
ALM bezeichnet ein Risikomodell zur Aktiv-Passiv-Steuerung in Bilanzen. Zielsetzung beim ALM ist es, mit der Steuerung aller Bilanzpositionen die erwartete Rendite unter Unsicherheit zu optimieren. In einem fortdauernden Prozess werden gleichzeitig Anlagen und Verbindlichkeiten auf ihre Renditen beziehungsweise Zinsen und ihre zeitliche Staffelung untersucht. Daraus wird die Strategie entwickelt, mit der bei vorgegebenen Risikogrenzen die finanziellen Ziele erreicht werden.
Attentismus
Bezeichnung für vorsichtiges Anlageverhalten von Kapitalanlegern.
Au Porteur
Klausel auf Wertpapieren, die besagt, dass alle Leistungen aus diesem Wertpapier an den Inhaber des Wertpapiers zu zahlen ist (Inhaberwertpapier).
Aufwendungen
Begriff des Bilanzrechts. Aufwendungen entstehen durch Werteverzehr von Gütern oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen dem Markt zur Durchführung seiner Tätigkeit während des laufenden Jahres entnimmt. Aufwendungen führen zu einer Reduzierung der Aktiva oder zu einer Mehrung der Passiva.
Ausgleichsanspruch
Anspruch des Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses.
Aval
Der Begriff Aval stammt aus dem Italienischen und steht für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Aussteller des Wechsels.
Bagatellschäden
Der Bagatellschaden ist ein Kleinschaden
Einige Versicherer vereinbaren den Ausschluss dieser Schäden.
Sie leisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, z.B. 250 Euro .
Wenn der Schaden unterhalb dieser Grenze liegt, leistet die Versicherung nicht.
Falls der Schaden diese Grenze übersteigt, wird der komplette Schadensbetrag übernommen.
Deshalb spricht man hier von einem "Ausschluss von Bagatellschäden" und nicht von einem Selbstbehalt.
Barwert
Der Barwert (z.T. Gegenwartswert oder aus dem Englischen: present value) ist ein Begriff aus der Finanzmathematik und entspricht dem Wert, den eine zukünftig anfallende Zahlung in der Gegenwart besitzt. Anders ausgedrückt ist es der Wert aller Zahlungen am Anfang der Laufzeit (zum Zeitpunkt 0). Daneben gibt es noch den Begriff des versicherungsmathematischen Barwerts, welcher eine Verallgemeinerung des finanzmathematischen Barwerts darstellt.
Basel II
Die „zweite Baseler Eigenkapitalvereinbarung“ wird derzeit im Baseler Ausschuss diskutiert. Sie sieht vor, das pauschale Unterlegungssystem von acht Prozent ab Ende 2006 durch ein risikogerechteres System abzulösen. Dabei werden Ratings der Kreditbewerber eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Schlechte Ratings werden danach nicht nur eine höhere Eigenkapitalunterlegung der kreditvergebenden Bank erfordern, sondern überdies zu höheren Kreditzinsen für den Kreditnehmer führen oder aber den Weg zum Kapital von den Banken ganz verschließen. Ziel ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen.
Begünstigte Person oder Bezugsberechtigte Person
Diese Person erhält im Rahmen der Lebensversicherung die Versicherungssumme bei Ableben des Versicherungsnehmers.
Beitragsbefreiung
Eine Beitragsbefreiung kann bei verschiedenen Versicherungen vertraglich vereinbart werden. Bei Einschluss der Beitragsbefreiung wird die Hauptversicherung unter bestimmten Umständen kostenfrei weitergeführt. Somit bleibt z.B. im Falle einer Berufsunfähigkeit bei der Hauptversicherung (Kapitallebens- oder Rentenversicherung) das Sparziel oder die Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.
Beitragsbestandteile
Der Versicherungsbeitrag besteht aus einem Kosten-, einem Risiko- und bei Kapitallebensversicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen einem Sparanteil.
Der Kostenanteil umfasst Abschluss- und Verwaltungsgebühren.
Der Risikoanteil wird anhand von sogenannten 'Tafeln' errechnet und bewertet das Versicherungsrisiko im Leistungsfall. Bekannte Tafeln sind z.B. in der Lebensversicherung die Sterbetafeln, in der Berufsunfähigkeits-Versicherung die Invaliditätstafel. Auch die Nichtrauchertarife werden nach entsprechenden Tafeln kalkuliert. Die Tafeln werden, getrennt nach statistischen Merkmalen wie z.B. dem Alter und dem Geschlecht, periodisch den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Darüber hinaus können diesen Kalkulationsgrundlagen noch Sicherheitszuschläge hinzugefügt werden.
Der Sparanteil dient der Bildung der bei Vertragsfälligkeit auszuzahlenden, vertraglichen Versicherungsleistung (Versicherungssumme, Kapitalabfindung, Rente usw.). Der Sparanteil wird je nach Tarif und/oder Vertragsbeginn mit einem garantierten Rechnungszins von derzeit 2,25% (Stand 2007) verzinslich angesammelt.
Beitragsdepot
Durch Prämienvorauszahlung entstandenes Guthaben des Versicherungsnehmers, von dem die Prämie bei Fälligkeit abgebucht wird. Die abgezinste Summe aller zukünftigen
Beiträge ist der zulässige Höchstbetrag des Beitragsdepots. Ein Beitragsdepot für die gesamte Versicherungsdauer ist von der Einmalprämie zu unterscheiden, da zwar die Zinsen auf das Beitragsdepot als Zinseinkünfte zu versteuern sind, die Ablaufleistung der Versicherung aber nicht der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegt, sofern die Mindestlaufzeit (und andere steuertechnische Vorgaben) von 12 Jahren eingehalten wurde.
Beitragsrückgewähr
Rückerstattung von Beiträgen oder Teilbeiträgen an den Versicherungsnehmer, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Versicherungsfall eingetreten ist. (Beispiel: Wurde die private Krankenversicherung ein Jahr lang nicht in Anspruch genommen, zahlen inige Versicherungsgesellschaften 1 - 3 Monatsbeiträge zurück.)
Beitragsverrechnung
Beitragsverrechnung bedeutet, dass die erwirtschafteten Überschussanteile (Gewinnanteile) vom laufenden Versicherungsbeitrag abgezogen werden. Somit reduziert sich der zu zahlende Beitrag u.U. erheblich. Der Todesfallschutz bleibt erhalten. Die Beitragsverrechnung entspricht der Sofortgewinnbeteiligung.
Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer ist die vertraglich festgelegte Zeit, in der der Versicherungsnehmer die Beiträge für seine Lebensversicherung entrichtet.
Beleihung
Die Beleihung eines Versicherungsvertrages, auch "Policendarlehen" genannt, ist i.d.R. bis zu 90% seines Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist meist günstiger als bei einem Bankkredit. Beleihbar sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.
Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflicht kann gegen Mehrbeitrag in die Privathaftpflicht eingeschlossen werden. Die Absicherung ist für bestimmte Berufsgruppen besonders wichtig, z. B. für Lehrer. Verletzt dieser seine Aufsichtspflicht, haftet er ansonsten mit seinem gesamten Vermögen.
Besitzwechselkündigung
Bei einem Hausverkauf werden zunächst die dafür abgeschlossenen Versicherungen vom Hauskäufer übernommen. Dieser hat nun die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen (=Besitzwechselkündigung). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Kauf schriftlich an den Versicherer geschickt werden. Auch das Versicherungsunternehmen kann bei einem Besitzwechsel von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Beteiligungen
Beteiligungen sind Anteile oder Stimmrechte an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Dies gilt in gleicher Weise für Anteile an Unternehmen, deren wesentlichstes Ziel die Venture-Finanzierung darstellt. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft, deren Nennbeträge insgesamt 25 % des Nennkapitals dieser Gesellschaft erreichen.
Beteiligungsunternehmen
Beteiligungsunternehmen sind Unternehmen, an denen das bilanzierende Versicherungsunternehmen eine Beteiligung hält oder Unternehmen, die am bilanzierenden Versicherungsunternehmen eine Beteiligung halten (s.a.: Beteiligungen).
Betriebliche Kollektivversicherung
Die "Betriebliche Kollektivversicherung" ist seit September 2005 als Alternative zur Veranlagung bei Pensionskassen möglich und wurde zur Stärkung der "zweiten Säule" eingeführt. Die Betriebliche Kollektivversicherung ist als Lebensversicherung mit Zinsgarantie eine besonders sichere Form der Altersvorsorge und kann von Betrieben daher besonders gut als weiteres Instrument der Mitarbeitermotivation genützt werden.
Bewertungsreserve
Die Bewertungsreserve gibt den tatsächlichen Marktwert eines Unternehmens an und bezeichnet den prozentualen Anteil der stillen Reserven am Bilanzstichtag. Liegt der Marktwert über dem Buchwert, verfügt das Unternehmen über Bewertungsreserven (oder auch stille Reserven genannt). Liegt er jedoch unter dem Buchwert, so hat das Unternehmen stille Lasten.
Bewertungszahl (BWZ)
Tariflich festgelegte Kennziffer eines Bausparvertrages, die sich aus der Sparleistung und Spardauer des Bausparers ergibt. Besondere Bedeutung gewinnt die Bewertungszahl als Mindestbewertungszahl, die für die Zuteilung des Bausparvertrages erforderlich ist.
Bezugsberechtigung
Anspruch eines Dritten (Bezugsberechtigter), über die fällige Leistung aus einem Versicherungsvertrag zu verfügen. Bezugsberechtigungen können widerruflich und unwiderruflich ausgesprochen werden. Besondere Bedeutung haben Bezugsberechtigungen im Lebengeschäft.
Bilanz
Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden) zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Billigungsklausel
Wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht (z.B. Beitrag), gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nicht widerspricht.
Die Billigungsklausel ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 5 VVG) geregelt.
Bond
Verzinsliches Wertpapier ist der Sammelbegriff für alle Formen von zinstragenden bzw. -bringenden Wertpapieren (wie z. B.: Schuldverschreibung, Anleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond oder Debenture), die in der Regel zur langfristigen Fremdfinanzierung bzw. Kapitalanlage dienen.
Bonität
Mit Bonität bezeichnet man die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners, mit anderen Worten, das Ansehen, welches ein Kunde bei den Banken schlechthin hat. Auch die Ertragskraft eines Unternehmens, eines Kleinunternehmers usw. wird hiernach beurteilt. Bonus-Malus-System
Bei einem Bonus-Malus-System richtet sich die Prämienbemessung nach dem Schadenverlauf während einer Beobachtungsperiode. Bei Schadenfreiheit sinkt die zu leistende Prämienzahlung stufenweise bis zu einem festgelegten Bruchteil der Tarifprämie; bei Schäden steigt die zu leistende Prämienzahlung nach und nach zu einem festgelegten Vielfachen der Tarifprämie. Zum Bonus-Malus-System siehe auch: § 10 KHVG 1987 (BGBl. 296/1987) und VO d. BMF vom 27.7.1987 (BGBl. 369/88) idF BGBl. 108/1988, sowie Baran, P./Braumüller, P: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. - Wien 1991. - 436 S.
Boomphase
(Hochkonjunktur oder Boom-Phase) In der Phase der Hochkonjunktur (obere Wendepunktphase) sind aufgrund von starker Nachfrage die Kapazitäten einer Wirtschaft voll ausgelastet. Es herrscht Vollbeschäftigung. Das Lohnniveau steigt, die Preise und die Zinsen ziehen weiter an, eine Erhöhung des realen Volkseinkommens ist nicht mehr möglich. Die Produktion wird so lange gesteigert, bis eine Überhitzung des Marktes eintritt – wenn also steigende Zinsen aufgrund erhöhter Kreditnachfrage und vermehrte Fehlinvestitionen aufgrund übermäßig optimistischer Erwartungen immer mehr Unternehmen Probleme bereiten. Man spricht hier von Marktsättigung.
Bruttodividende
Höhe der Dividende vor Abzug der Steuern (siehe auch: Dividende)
Cash Flow
engl. für Geldfluss, Kassenzufluss. Einnahmen-Überschuss-Kennzahl zur Beurteilung des Selbstfinanzierungsvermögens eines Unternehmens. Der Cash Flow ist die Summe aus Jahresgewinn, Abschreibung und der Aufstockung der Rücklagen. Saldo der Zahlungs-ströme (Zufluss und Abfluss) von liquiden Mitteln.
Dient als Indikator zur Beurteilung der Finanzkraft sowie der Fähigkeit eines Unternehmens, die Mittel für Dividendenzahlungen, Schuldentilgungen und Investitionsfinanzierungen aus eigener Kraft aufzubringen. Der Cash Flow wird in den Cash Flow aus dem operativen Bereich, den Cash Flow aus dem Investitionsbereich und den Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich gegliedert.
Cash Flow aus dem Ergebnis
Ergebnis vor Steuern
+/- Verluste/Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen
+/- Nettodotierung-/auflösung Sozialkapital und langfristiger Rückstellungen
+/- Zahlungswirksame Steuern

= Cash Flow aus dem Ergebnis
CEE
(Central and Eastern Europe) Wachstumsmärkte in Zentral und Osteuropa, wie z.B Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Rumänien, Albanien, Bulgarien, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Russland, Serbien, Slowenien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Weissrussland.
Ceiops
(Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors) Das Ceiops ist ein unabhängiger Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge, der sich aus hochrangigen Vertretern der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge der EU und der EWR-Vertragsstaaten zusammensetzt. Der Ausschuss berät die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung von Entwürfen für Durchführungsbestimmungen und trägt zu einer konsequenten Umsetzung der Richtlinien bei.
Charts
Sammelbezeichnung für die graphische Darstellungen von Kursen, Zinsen, Waren usw. über vorgegebene Zeiträume.
Code of Ethics
Unternehmen, die an einer US-Börse notieren, sind verpflichtet, einen Code of Ethics zu erstellen. Dieser beinhaltet schriftliche Regelungen für leitende Mitarbeiter aus dem Finanzbereich des Unternehmens, die vollständige, zeitnahe, transparente und genaue sowie verständliche Berichterstattung und Veröffentlichungen zu fördern und Verstöße gegen diese Grundsätze zu ahnden.
Comité Européen des Assurances (CEA)
Das CEA ist die Vereinigung der nationalen Versicherungsverbände in Europa mit Sitz in Brüssel.
Die Aufgaben des CEA umfassen:
-die Vertretung der europäischen Versicherer
-die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Mitgliedsverbänden, usw.
Mitglieder des CEA sind die nationalen Versicherungsverbände. Als neue Mitglieder können die nationalen Versicherungsverbände aus noch nicht im CEA vertretenen Ländern zugelassen werden, wenn sie, in Übereinstimmung mit Art. I der Geschäftsordnung, Versicherungsunternehmen umfassen, die in ihrem Markt in freiem Wettbewerb miteinander arbeiten. Pro Land kann nur ein nationaler Verband zugelassen werden. Link: www.cea.assur.org
Controlling
Grundlegendes Instrument der modernen Unternehmenssteuerung. Controlling stellt die für die Unternehmensplanung und -kommunikation benötigten Daten bereit und prüft die Realisierbarkeit der planerischen Vorgaben und Ziele.
Cost averaging
Durchschnittskostenmethode oder Durchschnittspreisverfahren. Ein anlagepolitisches Verfahren, das darin besteht, dass ein Kapitalanleger einen z. B. monatlich oder vierteljährlich feststehenden Betrag für den Kauf von bestimmten Investmentanteilen (auch Aktien, Währungen u. a.) verwendet. Durch ein solches Vorgehen - über mehrere Kurszyklen hinweg - sichert sich der Anleger auf längere Frist einen günstigeren mittleren Durchschnittspreis pro Anteil, da er die Titel sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen erwirbt. Der fixe Betrag bewirkt zwangsläufig, dass von teureren Anteilen eine kleinere, von billigeren Anteilen eine größere Anzahl gekauft wird.
Corporate Governance
Corporate Governance umfasst allgemein die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmens- führung, welche sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Unternehmensführung von Unternehmen gelten. Corporate Governance ist dabei nicht als starres System von Regeln und Vorschriften zu verstehen, sondern im Gegenteil eher als ein Prozess sich ständig entsprechend aktueller Anforderungen weiterentwickelnder Grundsätze und Normen. Dabei kann es auf internationaler Ebene je nach Land zu unterschiedlichen Corporate Governance Regelungen kommen, da mit den nationalen Bestimmungen jeweils auf länderspezifische Umstände und Gegebenheiten eingegangen wird. Corporate Governance ist also kein international einheitliches Regelwerk, sondern bis auf einige wenige international anerkannte gemeinsame Grundsätze ein länderspezifisches Verständnis für verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Neben länderspezifischer Corporate Governance Bestimmungen existieren aber auch länderübergreifende branchenspezifische Regelungen (siehe z.B. Basel I und II).
Corporate Governance ist dabei sehr vielschichtig und umfasst obligatorische und freiwillige Maßnahmen: die Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken (Compliance), die Befolgung anerkannter Standards und Empfehlungen sowie die Entwicklung und Befolgung eigener Unternehmensleitlinien. Ein weiterer Aspekt der Corporate Governance liegt in der Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.
Kennzeichen guter Corporate Governance:
- Effiziente Unternehmensleitung
- Wahrung der Aktionärsinteressen
- Zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und -überwachung
- Transparenz in der Unternehmenskommunikation
- Angemessener Umgang mit Risiken
- Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet
Gute Corporate Governance gewährleistet verantwortliche, qualifizierte, transparente und eine auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Unternehmensführung und soll darüber das Vertrauen von Aktionären und Investoren in den Kapitalmarkt stärken.
Österreichischer Corporate Governance Kodex siehe:
http://www.wienerboerse.at/corporate/pdf/Corporate_Governance_Kodex.pdf
Courtage
Häufigste Vergütungsform für die geleistete Arbeit (Vermittlung eines Versicherungs- oder Wertpapiergeschäfts) des Maklers. Die Entlohnung wird dabei durch die Versicherungsgesellschaft übernommen. Die Courtage für den Makler ist Bestandteil der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämie. CSC – Current Service Costs (IAS/IFRS)
SC – Service Costs (FAS/US-GAAP)
(Current) Service Costs (= Jahreskosten) entsprechen dem sich nach der Projected Unit Credit Method auf Basis der Defined Benefit Obligation ergebenden den Barwert des Anwartschaftszuwachses im betreffenden Wirtschaftsjahr einschließlich der Zinsen bis zum Ende des Wirtschaftsjahres. Da die Service Costs keine Gehaltsentwicklung oder Pensionsleistung beinhalten, sind für Pensionisten die SC gleich 0.
Customer Lifetime Value
Der Customer Lifetime Value (CLV) berücksichtigt neben vergangenheitsorientierten Kriterien auch das zukünftige Kundenpotenzial. Dabei ist wichtig, dass bei der Ermittlung des CLV der theoretische Kundenwert vom tatsächlichen Kundenwert unterschieden wird. Im theoretischen Kundenwert werden die Gesamtausgaben eines Abnehmers, auch diejenigen bei Wettbewerbern, in einem bestimmten Bereich berücksichtigt, während der tatsächliche CLV nur die Ausgaben berücksichtigt, welche der Abnehmer tatsächlich bei dem eigenen Unternehmen tätigt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Modell des Customer-Lifetime-Values zu erweitern und neben quantitativen Größen, wie den Akquisitionskosten, den zuordenbaren Einzelkosten und den Umsatz auch qualitative Größen wie das Weiterempfehlungspotenzial und das Cross-Selling-Potenzial mit einzubinden. Auch ist es mittels dieser Kundenbewertungsform möglich, Kosten und Erträge einzelnen Phasen zuzuordnen und dadurch die Instrumente des Marketing-Mixes entsprechend einzusetzen.
- Kennenlernphase
- Startphase
- Penetrationsphase
- Reifephase
- Krisenphase
- Trennungsphase
Customer Relationship Management (CRM)
Unter Customer Relationship Management ist ein ganzheitlicher Ansatz kundenorientierter Unternehmensführung zu verstehen. Ziel ist es, die Kundenbeziehungen zu optimieren. Dazu erfolgen analytische Auswertungen kundenbezogener Daten. Die Kundenbindung kann z.B. durch Identifikation von Cross Selling Potentialen, dem Verkauf sich ergänzender Produkte und Leistungen, verbessert werden. Die Betonung von CRM liegt auf "Verwaltung und Dokumentation" von Kundendaten.
Dachgesellschaft
Bezeichnung für eine Gesellschaft, die die Einzelunternehmen eines Konzerns i.d.R. durch Kontrolle der Aktienmehrheiten zusammenfasst. Siehe auch unter dem Stichwort Holding.
Damnum
Auch Disagio oder Abgeld genannt ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Devisen vereinbart werden kann. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.
Darlehen
Hingabe von Geld gegen die Verpflichtung, die Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt meist mit Zinsen zurückzuzahlen.
Darlehenstilgung
Rückzahlung eines ausgereichten Darlehens durch ratierliche oder einmalige Zahlungen. Siehe auch Annuitätendarlehen.
Dauerrabatt
Für langjährige Versicherungsverträge wird von der Versicherung häufig ein Prämiennachlass gewährt (sog. „Dauerrabatt“). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt (Konsumenten haben die Möglichkeit, den Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit nach drei Jahren zu kündigen), muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden. DBO – Defined Benefit Obligation (IAS/IFRS)
Die DBO ist der Barwert der bereits erworbenen Pensionsansprüche, sie stellt die Sollrückstellung nach IAS dar.
Für die Berechnung der DBO werden als Bemessungsgrößen die zum Stichtag erreichten Ansprüche unter Einbezug zukünftiger Steigerungen. (Veränderungen des Gehaltes, der Sozialversicherungsleistungen, sowie Pensionsvalorisierungen) berücksichtigt. Es ist der Barwert der den bereits abgeleisteten Dienstjahren zuzuordnenden erreichten Anwartschaft, unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltsänderungen.
DBO erwartete = DBO + SC + IC – geschätzte Auszahlungen
Deckungskapital
Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden (=Ansammlung der Sparanteile zuzüglich der Zinsen), bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Da beim Versicherungsabschluss die Kosten für Versicherungsschutz, Vermittlerprovision und Policenverwaltung abgezogen werden, entspricht das Deckungskapital zunächst nicht der Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge. Man spricht hier von gezillmerten Tarifen (gezillmertes Deckungskapital). Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufwert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufwert setzt sich aus dem üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen.
Deckungskapital bei Pensionsverpflichtungen
Das Deckungskapital in Höhe des versicherungsmathematischen Barwertes der künftigen Pensionsverpflichtungen im Zeitpunkt der Beendigung der aktiven Tätigkeit ist somit während der aktiven Tätigkeit der Begünstigten aus einer Pensionszusage anzusammeln.
Das Deckungskapital entspricht dem Beitrag den eine Firma an die Pensionskasse zahlt.
Deckungsrückstellung
Versicherungstechnische Rückstellung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche in Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben werden.
Die Deckungsrückstellung (Pensionskapital) entspricht dem Kapital, das im Leistungsfall verrentet wird. Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der laufenden Beiträge (inkl. allfälligem Übertragungsbetrag bzw. allfälligen Einmalerlägen) abzüglich Kosten und Versicherungssteuer sowie dem Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG). Das Ergebnis der VRG setzt sich aus dem Veranlagungsergebnis sowie dem versicherungstechnischen Ergebnis zusammen, gegebenenfalls angepasst durch die Zuführung zur bzw. die Entnahme aus der Schwankungsrückstellung.
Deckungsstock (Deckungskapital)
In der Höhe des Deckungserfordernisses mit Ausnahme des in der Rückversicherung übernommenen Geschäfts ist ein Deckungsstock zu bilden, der gesondert vom übrigen Vermögen zu verwalten ist (§ 20 Abs. 1 VAG).
Summe aller Vermögenswerte, die zur Deckung von Ansprüchen der Versicherten notwendig sind. Deckungsstöcke sind in der Haftpflicht-, Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für die Verwaltung und Zusammensetzung des Deckungsstockes gelten strenge gesetzliche Bestimmungen, die durch einen Treuhänder gewahrt werden.
Deckungssumme Pauschal
Die vereinbarte Deckungssumme ist die Höchstgrenze der Leistung je Schadensfall. Die pauschale Deckungssumme gilt zusammen für den Personen- und Sachschaden. D.H. im Schadensfall wird nicht zwischen Personen- und Sachschaden unterschieden.
Deflation
Bezeichnung für eine volkswirtschaftliche Situation, die durch Verminderung des umlaufenden Geldes gekennzeichnet ist. Entsprechend vermindern sich Gehälter, Löhne, Preise usw. Gegenteil: Inflation.
Deflator (des Bruttoinlandsprodukts)
Kennziffer zur Inflationsbereinigung. Der Deflator des Bruttoinlandsprodukts ist der implizite Preisindex des Bruttoinlandsprodukts; er repräsentiert daher im Unterschied zum Verbraucherpreisindex alle in Österreich erzeugten Waren. Siehe auch: Reale Größe, Verbraucherpreisindex.
Depositen
Kurz- oder mittelfristige Bankeinlagen.
Depotzahlung
Einzahlung eines Einmalbetrages in ein eigens eingerichtetes Depot, aus dem das Versicherungsunternehmen die laufenden Beiträge für den eigentlichen Versicherungsvertrag entnimmt. Depotzahlungen werden oftmals eingerichtet, um die steuerlichen Nachteile von Verträgen mit echter Einmaleinzahlung zu vermeiden.
Depression
Teil des Konjunkturzyklus, der die Phase minimaler wirtschaftlicher Aktivitäten in einer Volkswirtschaft bezeichnet. Die Rezession leitet über in die Erholung.
Direkte Leistungszusage
Die direkte Leistungszusage ist eine Vorsorgeform des Arbeitgebers für Mitarbeiter. Dem Begünstigten wird rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, ab Erreichen eines bestimmten Pensionsalters eine Firmenpension zu leisten.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Form der Altersvorsorge und kann als gemischte Kapital-, Renten- oder Risikoversicherung abgeschlossen werden. (Nicht möglich sind die Tarifarten Aussteuer, Verbundene Leben und die Teilauszahlungstarife.) Dabei werden Teile des Bruttogehalts durch Gehaltsumwandlung für die Altersvorsorge anspart. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besticht die Direktversicherung durch weitgehende Haftungsfreiheit (außer der überschaubaren Beitragszahlung hat der Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen) und problemloser Abwicklung (die übernimmt das VU). Die Direktversicherung ist deshalb die ideale Form der bAV für Klein- und Mittelbetriebe. Der Arbeitnehmer profitiert von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf den Arbeitnehmer über-tragen. In diesem Fall kann die Direktversicherung mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt oder von einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Begünstigt ist unwiderruflich der Arbeitnehmer, so dass er am Ende der Laufzeit die Rentenversiche-rungssumme erhält.
Disagio
Preisnachlass auf den Nennwert eines Wertpapieres, auch Abgeld genannt. Das Abgeld wird i.d.R. in Prozent des Nennwertes des Wertpapieres angegeben. Siehe auch Damnum
Diskontierung
Die Abzinsung bzw. Diskontierung ist eine Rechenoperation aus der Finanzmathematik, bei der Werte einer zukünftigen Zahlung für einen Zeitpunkt, der vor dem der Zahlung liegt, berechnet wird. Häufig, aber nicht notwendigerweise, wird mittels Diskontierung der gegenwärtige Wert (Barwert) einer zukünftigen Zahlung ermittelt.
Disparität
Soll im Börsenbereich die unverhältnismäßig große Ungleichheit eines Wertpapiers ausdrücken, die zwischen dem Preis (Kurs) des Wertpapiers und seinem Nennwert liegt.
Dispositionskredit
Besonders günstiger Kredit, den Banken ihre Kunden einräumen, die ein Konto unterhalten.
Diversifikation
Begriff aus der Wertpapieranlage, der die Streuung der Wertpapiere in einem Depot zum Zweck der Risikominderung bezeichnet.
Dividende
Mit Dividende bezeichnet man die Gewinnanteile der Aktionäre von Aktiengesellschaften. Die Dividendenhöhe wird bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft festgelegt. Die Dividendenzahlung erfolgt dann gegen Einreichung des entsprechenden Gewinn-anteilscheines, der bekanntgegeben wird. Befinden sich die Wertpapiere in einem Wertpapierdepot einer Bank, so übernimmt die Bank die Überwachung der Gewinnanteile und überweist das Gewinnguthaben auf ein Konto ihres Kunden
Dread Disease
Der Begriff "dread disease" wurde von britischen Lebensversicherern geprägt und bedeutet "schwere Krankheit". Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Personenversicherung, die nach der Diagnose einer schweren Krankheit eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig ausschüttet.
Die versicherten Krankheiten (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) werden im Versiche- rungsvertrag ausdrücklich aufgelistet.
Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Alternative für Personen, die aufgrund ihres Alters, Vorerkrankungen oder ihres Berufes keine (adäquate) Berufsunfähigkeits-versicherung abschließen können.
Due Diligence
Due Diligence (DD) bezeichnet die "gebotene Sorgfalt", mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld der Akquisition geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Kaufobjekts, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand der Prüfungen sind etwa Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten.
Gezielt wird nach sogenannten dealbreakern, d. h. nach Sachverhalten,gesucht, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder Garantien sein.
Dynamik
Dynamik wird die regelmäßige, meist jährliche Erhöhung der Versicherungsbeiträge genannt. Die Erhöhung erfolgt automatisch und ohne neue Gesundheitsprüfung, jedoch mit neuer Berechnung des Eintrittsalters. Damit verbunden ist jedesmal eine Erhöhung der Versicherungssumme. Der Sinn der Dynamik ist der Erhalt der Kaufkraft in der Zukunft.
Die Versicherungsbeiträge erhöhen sich um einen fest vereinbarten Prozentsatz von mind. 5% und höchstens 10% des Vorjahresbeitrages oder um den Steigerungssatz des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung von mind. 5% p.a.
Der Versicherungsnehmer kann zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik wegfällt. Danach ist eine dynamische Anpassung nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Der Einschluss einer Dynamik erfolgt maximal bis zum 65. Lebensjahr.
Man unterscheidet zwischen Voll- und Teildynamik: bei der Volldynamik werden alle, bei der Teildynamik nur ausgesuchte Vertragsbausteine erhöht.
Ebit
EBIT (Abkürzung für englisch: Earnings before interest and taxes; deutsch: Gewinn vor Zinsen und Steuern oder Betriebsergebnis) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl und bezeichnet den Gewinn eines Unternehmens vor Finanzergebnis (interest; deutsch: Zinsen), außerordentlichem Ergebnis und Steuern (taxes). Da das Finanzergebnis neben Zinsen noch weitere Bestandteile enthalten kann, ist die wörtliche Bedeutung des Begriffs EBIT ungenau.
Das EBIT kann insbesondere bei Unternehmen mit hoher Verschuldung oder Beteiligungserträgen erheblich vom Gewinn vor Steuern abweichen.
Weiter gehende Gewinn-Normalisierungsstufen sind das EBITA und EBITDA, während beim EBT (Earnings Before Taxes) nur die Steuern ignoriert werden.
Ebitda
EBITDA (Abkürzung für englisch: Earnings before interest, tax, depreciation and amortization; deutsch: Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist eine mit dem Cash-Flow verwandte betriebswirtschaftliche Kennzahl.
Die englischen Begriffe depreciation und amortization können im Deutschen beide mit "Abschreibung" übersetzt werden. Depreciation bezieht sich auf den Werteverzehr an materiellen Gütern (Sachanlagen), amortization wird hingegen bei immateriellen Gütern verwendet (z.B. Goodwill). Für das EBITDA sind die Abschreibungen entsprechend dem verwendeten Rechnungslegungssystem relevant, die sich von den steuer- und handelsrechtlichen Abschreibungen unterscheiden können.
Effektivzins
Der tatsächliche Zinssatz, der sich aus dem Nominalzins unter Berücksichtigung von Damnum, Bearbeitungsgebühr und der Zinsfälligkeit gemäß Preisangabenverordnung errechnet. Der Effektivzins wird in den Konditionsbögen ausgewiesen.
Effektivzinsfuß
Tatsächlich entstehender Zins im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme unter Berücksichtigung aller Kosten.
Eigenkapitalquote
Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gesamtkapital
Die Eigenkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil des Eigenkapitals in % der Bilanzsumme eines Unternehmens ausdrückt.
Die durchschnittliche Eigenkapitalquote kann sowohl nach Ländern als auch nach Branchen oder in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße recht unterschiedlich ausfallen. In Deutschland wird seit Jahrzehnten eine Abnahme der durchschnittlichen Eigenkapitalquote beobachtet. Deutschland zählt ebenso wie Italien und Japan zu den Ländern, in denen die Unternehmen mit einem niedrigen Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme, oft unter 20 %, ausgestattet sind. Dagegen weisen US-amerikanische Unternehmen häufig Quoten von über 50 % aus.
Umstritten ist, ob und wenn ja welche Folgerungen im Rahmen der Bilanzanalyse aus der Eigenkapitalquote abgeleitet werden können.
Eigenkapital
Eigenkapitalquote = * 100
Gesamtkapital (Bilanzsumme)
Eigenmittel
Nach § 53 c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss jeder Versicherer angemessene Eigenmittel aufweisen, um seinen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachkommen zu können. Das VU muss mindestens in Höhe der Solvabilitätsspanne Eigenmittel bilden.
Einmalerlag
Besondere Prämienzahlungsart in der Lebensversicherung. Ein (hoher) Betrag wird zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt. Embedded value
Als Embedded Value bezeichnet man eine spezielle Methode zur Bewertung von Versicherungsbeständen. Der Wert setzt sich zusammen aus dem Barwert der erwarteten künftigen Netto-Erträge aus dem Versicherungsbestand einschließlich der Kapitalerträge, dem Eigenkapital und Bewertungsreserven (Stillen Reserven) abzüglich der Kapitalkosten (Cost of Capital). Diskontiert wird mit einem das Abweichungsrisiko in den erwarteten Erträgen berücksichtigenden Zinssatz.
Er- und Ablebensversicherung
Die Er- und Ablebensversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten und gilt als wichtigste Form der Lebensversicherung. Mit der Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau ist für die Zukunft bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt
-bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder
-bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen.
Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden. Siehe auch: Kapitallebensversicherung
Erstprämienverzug
Der Erstbeitrag ist der zeitlich erste zu einem Versicherungsvertrag zu zahlende Beitrag, der bei Aushändigung des Versicherungsscheins sofort zu zahlen ist.
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich gemacht wurde.
Ist die Prämie zur Zeit des Eintritt des Schadens noch nicht gezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei.
Die Erstprämie ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 38 VVG) geregelt.
Erstrisikoversicherung (Versicherung auf erstes Risiko)
Wenn bestimmte Gefahren nach dem Vertrag bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Versicherungswert zu entschädigen sind, nennt man dies eine Erstrisikoversicherung. Es gibt keinen Einwand der Unterversicherung.
Versicherung auf Erstes Risiko:
Viele Versicherungen bieten fixe Pauschalsummen an, bis zu denen jeder Schaden (bei Einbruchdiebstahl und Beraubung bis zu den angegebenen Wertgrenzen) voll ersetzt wird. Dies, um die Gefahr einer Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden.
Erstversicherer
Siehe: Direktversicherer
EStG
(Einkommensteuergesetz)
Im Einkommensteuergesetz wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt. Die vom Steueraufkommen her wichtigste Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer. Andere Erhebungsformen sind das allgemeine Verfahren (Festsetzung durch Veranlagung, Erhebung durch Bescheid, notfalls Zwangsvollstreckung) und die Kapitalertragsteuer (inkl. des Zinsabschlags). Bei der Steuerpflicht unterscheidet man zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen (§ 1 BGB), die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland haben, sind unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.
Expected Benefit Payments
Die Expected Benefit Payments werden aus den Ausscheideordnungen errechnet.
Extended Coverage ("EC")
Darunter versteht man die Versicherung zusätzlicher Gefahren (z.B. böswillige Beschädigung, Streik etc.). Zumeist stellt die EC eine Ergänzung zur Feuer- und Feuer-BU-Versicherung für Industrie- und Handelsbetriebe dar.
Fair Value
Auf effizienten Märkten unter Einbeziehung aller preisbeeinflussenden Faktoren ermittelter Preis, zu dem ein Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern zustande kommen würde.
FASB
Eine Organisation, welche die Rechnungslegungsstandards in den US-GAAP setzt. Das FASB ist eine privatrechtliche Organisation, die 1972 gegründet wurde und im Folgejahr ihre Tätigkeit aufnahm. Das FASB untersteht der SEC (Securities and Exchange Commission). Es hat seinen Sitz in Norwalk (Connecticut).
Das FASB besteht aus einem Board (Vorstand - 7 Mitglieder), Staff (Mitarbeiter - ca. 68 Mitarbeiter), Emerging Issues Task Force (EITF) und dem Financial Accounting Standards Advisory Council.
Die durch das FASB erlassenen Rechnungslegungsstandards werden als Statements of Financial Accounting Standards (SFAS) bezeichnet.
Festverzinsliche Wertpapiere
Oft auch Anleihen, Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, Renten, Bonds oder Obligationen genannt, sind Wertpapiere, die eine vorgegebene Laufzeit und Tilgungsform sowie eine feste (festverzinsliche Wertpapiere) oder variable Verzinsung aufweisen. Schuldner können beispielsweise Industrieunternehmen oder die öffentliche Hand sein. Anleihen werden in der Regel an der Börse gehandelt.
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Die Finanzmarktaufsicht ist die gemeinsame Aufsicht von Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Sie ist seit 1.4.2002 eingerichtet.
Siehe dazu www.fma.gv.at/
Finanzmathematik
Die Finanzmathematik ist eine Disziplin der angewandten Mathematik, die sich mit Themen aus dem Bereich von Finanzdienstleistern, wie etwa Banken oder Versicherungen, beschäftigt. Im engeren Sinne wird mit Finanzmathematik meist die bekannteste Unterdisziplin, die Bewertungstheorie, bezeichnet, d.h. die Ermittlung theoretischer Barwerte von Finanzprodukten. Sowohl von der Art der betrachteten Geschäfte als auch der methodischen Grundlagen ist die Finanzmathematik von der Versicherungsmathematik zu unterscheiden. Letztere befasst sich mit der Bewertung von Versicherungsdienst-leistungen.
Folgeprämienverzug
Der Folgebeitrag ist der laufende Beitrag, der am Ersten des Monats fällig wird, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt.
Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer eine Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen, in der die Rechtsfolgen der Nichtzahlung anzugeben sind.
Wenn nach Ablauf der Frist ein Schaden eintritt und der Versicherungsnehmer immer noch im Verzug ist, ist der Versicherer leistungsfrei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der Frist den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung kann bereits bei der Bestimmung der Zahlungsfrist erfolgen, die nach Fristablauf von zwei Wochen wirksam wird.
Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung nachholt, sofern kein Schaden eingetreten ist
Die Folgeprämie ist im Versicherungsvertragsgesetz (§39 VVG) geregelt.
Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
Eine fondsgebundene Lebensversicherung investiert die Sparbeiträge in einen oder mehrere Investmentfonds. Anders als bei der konventionellen Lebensversicherung ist die Chance eines Wertzuwachses durch Kurssteigerungen höher, sie birgt aber auch größere Verlustrisiken. Das Risiko kann zum Ablauf hin deutlich minimiert werden. Garantierte Gewinne gibt es nicht.
Beim Tod des Versicherungsnehmers wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Im Erlebensfall erhält er die erwirtschaftete Ablaufleistung.
Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)
Eine fondsgebundene Rentenversicherung investiert die Sparbeiträge in einen oder mehrere Investmentfonds. Anders als bei der konventionellen privaten Rentenversicherung ist die Chance eines Wertzuwachses durch Kurssteigerungen höher, sie birgt aber auch größere Verlustrisiken.
Bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer aus den erwirtschafteten Fondsanteilen entweder eine lebenslange Rente oder eine Einmalauszahlung. Im Todesfall des Versicherten wird die Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Forderungsausfall
Wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und mittellos ist und Ihre Forderungen somit offen bleiben, tritt Ihre eigene Forderungsausfallversicherung ein. Vorausgesetzt wird außerdem eine erfolglose Vollstreckung bei dem Schädiger, wobei auch nur wenige Versicherer die Vollstreckungskosten mitversichern.
Garantierte Rente
Als garantierte Rente bezeichnet man in der privaten Rentenversicherung den Betrag, der am Ende der Vertragslaufzeit garantiert zur Auszahlung gelangt.
Zusätzlich wird die sogenannte Bonusrente oder nicht garantierte Rente ausbezahlt. Die Bonusrente wird aus dem Gewinn der Gesellschaften realisiert und ist von vielen Faktoren abhängig, die sich während der oft langen Vertragslaufzeiten ändern können.
Garantierte Rente und Bonusrente zusammen ergeben den Betrag, der tatsächlich am Vertragsende ausbezahlt wird. Sicher rechnen kann man allerdings nur mit der Summe aus der garantierten Rente
Garantierter Beitrag
Die Höhe des festgelegten Beitrags zur Lebens- und privaten Rentenversicherung ist garantiert und ändert sich während der Laufzeit nicht.
Vereinbart der Versicherungsnehmer jedoch, dass erwirtschaftete Überschussanteile mit dem laufenden Beitrag verrechnet werden, kann sich dieser zeitweise senken.
Garantiezinssatz
Garantierte Verzinsung in der Lebensversicherung, wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt (Mindestzinssatz).
Gefahrengemeinschaft
Basis des Versicherungswesens. Eine Gruppe von Personen fühlt sich von gleichartigen Gefahren bedroht und möchte sich vor den Risiken des Eintritts schützen. Die Versicherung übernimmt gegen Bezahlung von Beiträgen die Absicherung dieser Risiken. Die Gemeinschaft wird daher als ein einziger Gefahrenträger organisiert und das finanzielle Risiko auf alle aufgeteilt.
Gehaltsumwandlung
Die Gehaltsumwandlung (auch Entgeltumwandlung genannt) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes verzichtet, welchen der Arbeitgeber in eine beliebige Form der betrieblichen Altersvorsorge investiert.
Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehalts durch Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Die Gehaltsumwandlung ist für alle Arten der betrieblichen Altersvorsorge anerkannt. Der Arbeitnehmer profitiert dabei von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben.
Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im rechtlichen Sinn. Er besagt, dass die aktiv im Berufsleben Stehenden mit ihren Beiträgen für den Unterhalt (=Pensionen) der Rentner sorgen. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später in gleicher Weise für sie gesorgt wird.
Geschäft insgesamt
Ein Versicherungsunternehmen kann im Inland (inl. Geschäft) und im Ausland
(ausl. Geschäft) zeichnen. Dieses Geschäft kann direktes oder indirektes Geschäft
(= Rückversicherung) sein.
Gewinnausschüttung
Der Versicherer muss mindestens 90% seines erwirtschafteten Gewinnes an den Versicherungsnehmer abführen.
Die Ergebnisquellen für den erwirtschafteten Gewinn sind Rationalisierungs-, Zins-, Sterblichkeits- und Stornogewinne.
Der Versicherer kann in Form einer Direktgutschrift, einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder in einer Mischung beider Formen den Versicherungsnehmer am Gewinn beteiligen.
- Direktgutschrift:
Bei der Direktgutschrift wird dem Versicherungsvertrag ein bestimmter Prozentsatz des Deckungskapitals im laufenden Jahr (i.d.R zwischen 0,5% und 2%) oder 35% des auf ihn fallenden Überschussanteils sofort gutgeschrieben.
- Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB):
Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt eine Zuordnung nicht unmittelbar zu dem einzelnen Vertrag.
Die im Geschäftsjahr anfallenden Überschüsse (Jahresüberschuss) werden der Gewinnreserve (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) zugeführt.
Dem einzelnen Vertrag wird dann aus dieser Gewinnreserve eine geschäftsplanmäßige (vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu genehmigende) Überschusszuweisung zugeführt. Diese Vorgehensweise führt zu einer konstanteren Gewinnbeteiligung, da die Schwankungen der Überschüsse in den einzelnen Jahren aufgefangen werden.
- Methoden der Gewinnausschüttung:
- Erhöhung der Ablaufleistung (verzinsliche Ansammlung)
- Bonussystem
- Dynamik
- Laufzeit-Verkürzung
Gewinnbeteiligung
Vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers am Überschuss des Direktversicherers. Sie setzt voraus, dass der Versicherer in dem betreffenden Versicherungszweig einen Überschuss erzielt hat. Gerade bei kapitalbildenden Versicherungen (Lebensversicherung) ist der Überschuss zu einem guten Teil von den auf den Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig. Der Versicherungsnehmer hat laut
§ 18b Abs 1 Z 6 VAG idF der VAG Novelle 1996 das Recht über die Berechnung der Gewinnbeteiligung informiert zu werden.
Gewinnneutraler Teil
Teil für den keine Rückstellungen gebildet werden; gilt nur steuerrechtlich
Gliedertaxe
In der Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad nach Verlust oder bei Gebrauchs-unfähigkeit bzw. Einschränkung von Gliedmaßen nach der Gliedertaxe bewertet. Die Gliedertaxe bildet einen Vertragsbestandteil in der privaten Unfallversicherung und ist Bemessungsgrundlage für den Invaliditätsgrad einer Person nach einem Unfall.
Gruppenversicherung
In einer Gruppenversicherung (auch Kollektivversicherung) wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Vertrag versichert.
Die Gruppenversicherung wird vom Versicherungsnehmer (z.B. eine Firma als Vertragspartner) verwaltet. Dieser zieht die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern ein und führt sie geschlossen an den Versicherer ab.
Haftung
Grundlagen der Haftung: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 823 Absatz 1)
Wortlaut: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
- Einschränkung:
- Kinder unter 7 Jahren können nicht haftbar gemacht werden
- Kinder bzw. Jugendliche von 7-18 Jahren können nur dann begrenzt haftbar gemacht werden, wenn sie zur Tat die erforderliche Einsicht hatten und die schädigenden Folgen ihres Tuns erkennen konnten.
- Das gleiche gilt für geistig u. körperlich Behinderte, sowie für Taubstumme
HGB
Handelsgesetzbuch
Es enthält den Kern des Handelsrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Kaufleute und wird daher auch als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet.
Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV)
Die HZV ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Rentenversicherung zugunsten der Hinterbliebenen. Im Todesfall des Versicherungsnehmers entfällt normalerweise die Rentenzahlung durch den Versicherer.
Durch Einschluss einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung in die Hauptversicherung erhält eine vertraglich festgesetzte Person lebenslange Rentenzahlungen. Die Höhe der Rente wird prozentual oder als festgelegter Betrag vereinbart.
IAA
(International Actuarial Association)
Diese Verbindung wurde 1895 gegründet, und ist eine weltweite Verbinding, die lokale berufliche Aktuarsvereine miteinander verbindet, sowie deren unabhängige Aktiuars-mitglieder. IAA existiert um die Entwicklung der globalen Berufe, Wissensgebiete, sowie technische Kompetenz und die Glaubwürdiglkeit zu fördern, um das gesellschaftliche Interesse zu gewährleisen.
IAS, neu: IFRS
International Accounting Standards – International Financial Reporting Standards
Rechnungslegungsvorschriften, die vom Internationalen Accounting Standards Board (IASB; vormals International Accounting Standards Committee, IASC) entwickelt werden. Dessen Aufgabe ist die Entwicklung von allgemein gültigen, internationalen Rechnungslegungsstandards. Sie umfassen neben den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Accounting Standards (IAS) des IASB auch die Interpretation des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und die Interpretation des Standing Interpretations Committee (SIC).
Konzerne, die an einer Börse notieren, sind zur Rechnungslegung gemäß IAS/IFRS verpflichtet.
IC: Interest Costs
Die Interest Costs sind die rechnungsmäßigen Zinserträge auf den am Beginn des Wirtschaftsjahres maßgeblichen Sollwert der DBO unter Berücksichtigung unterjährig fälliger Leistungen (Benefit Payments).
IPO (Initial Public Offering)
Unter Initial Public Offering, kurz IPO oder Börsengang (früher auch Going Public genannt), versteht man das erstmalige Angebot der Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt. Hierbei kann es sich sowohl um alte, das heißt schon unabhängig von diesem Anlass bestehende (sogenannte Altaktien oder Sekundäraktien), als auch um neue Aktien (sog. Primäraktien) handeln. Im Fall der Sekundäraktien fließt der Nettoerlös den verkaufenden Aktionären zu, im Fall der Primäraktien dem Emittenten. Häufig wird auch eine Mischung beider Aktienkategorien angeboten. Die Abwicklung des Börsengangs wird in der Regel von einer Bank vorgenommen.
Kapitalabfindung
Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Kapitalabfindung entscheiden.
Die Kapitalabfindung wird in einer Summe ausgezahlt und ist zu Beginn des Vertrages festgelegt und garantiert. Zuzüglich erhält der Versicherte Überschussanteile, deren Höhe je nach Versicherungsgesellschaft schwankt.
Kapitalertragsteuer (Kest)
Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben. Zinserträge aus Kapital- oder Fondsgebun-denen Lebensversicherungen mit weniger als 12 Jahren Laufzeit unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die Steuer wird dann vom Versicherer einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Ebenso muss für die Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Die Kapitalertragsteuer beträgt zur Zeit 25% und ist lediglich eine Vorsteuer. Die Erträge werden im Rahmen der Steuererklärung mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls mit einem Sparvorgang. Sie ist ein Baustein der privaten Altersvorsorge und gilt als sichere Anlageform. Bei Ablauf des Versicherungsvertrages wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich der Überschussanteile ausgezahlt.
Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung ist einerseits abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person, andererseits von der Höhe der Versicherungssumme und der Laufzeit des Vertrages.
Um den inflationsbedingten Wertverlust über die Laufzeit des Vertrages auszugleichen, kann eine Dynamik (Erhöhung der Beiträge und Anpassung der Versicherungssumme) vereinbart werden. Siehe auch: Er- und Ablebensversicherung.
Kapitalversicherung
Versicherung, bei der die Versicherungsleistung zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt erfolgt. Siehe auch: Termfix-Versicherung.
Karenzzeit
Als Karenzzeit bezeichnet man den leistungsfreien Zeitraum zwischen dem Entstehen des Leistungsanspruchs und dem tatsächlichen Beginn von Vertragsleistungen.
Die Karenzzeit kann bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder einer selbst- ständigen Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise für 12, 18 oder 24 Monate vereinbart werden.
Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Die Beitragszahlung entfällt jedoch sofort. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge.
Konsolidierte Bilanz
Saldierung der Bilanzen von zu einer Unternehmensgruppe oder einer Branche (Wirtschaftszweig) gehörenden Unternehmen. Im Gegensatz dazu: Zusammengefasste Bilanz. Korridormethode
Unterschiedliche Meinungen bestehen bezüglich der Zulässigkeit der "Korridormethode" für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Solche Gewinne und Verluste entstehen bei Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen (aktuelles Beispiel: Verwendung neuer Sterbetafeln in den Jahresabschlüssen 1999).
Die Korridormethode gemäß IAS 19 erlaubt es, sie nicht in der Bilanz zu erfassen, solange sich die kumulierten Gewinne und Verluste innerhalb einer Bandbreite ("Korridor") bewegen.
Siehe http://www.kpmg.at/files/service0600.pdf
Kundenwert
Der Kundenwert ist eine wirtschaftliche Kundenlebenszeitbetrachtung. Nicht jeder Kunde ist für das Unternehmen profitabel. Jedes Unternehmen hat in seinem Kundenstamm eine gewisse Anzahl von Kunden, für die mehr Geld für die Beziehungspflege ausgegeben wird, als an ihnen verdient wird. Diesen Zustand soll eine Kundenbewertung im Rahmen des Customer Relationship Managements verbessern. Dabei werden Kunden nach ihren Potenzialen, die vom Unternehmen genutzt werden können, eingeschätzt.
Zur Ermittlung des Kundenwertes werden verschiedene Verfahren eingesetzt (vgl. Geml/Lauer: Das kleine Marketing-Lexikon, 3. Aufl., Düsseldorf 2004):
- Customer Lifetime Ansatz, bei dem die Profitabilität eines Kunden in Form seines Kapitalwertes für die einzelnen Perioden der Geschäftsbeziehung berechnet wird
- Kundendeckungsbeitragsrechnung, bei der Erlöse und Aufwand für jeden Kunden gegenseitig aufgerechnet werden, um die Überschüsse pro Kundenbeziehung zu erhalten
- ABC Kundenanalyse, bei der die Kunden nach der Pareto-Regel eingeteilt werden. Die 20 % umsatzstärksten Kunden sind A-Kunden, die 20 % umsatzschwächsten sind C-Kunden, der Rest sind B-Kunden
- Scoring-Modell bei dem alle Kundenaktionen mit positiven und negativen Punkten versehen und gewichtet werden. Der gewichtete Punktewert wird zur Kundeneinteilung herangezogen
- Kunden-Portfolio, bei dem die Kunden nach ihren Potenzialen in Starkunden, Ertragskunden, Fragezeichenkunden und Mitnahmekunden eingeteilt werden.
Alle diese Einteilungen haben das Ziel, eine differenzierte Kundenbeziehungsstrategie anzuwenden, um der Kundenbehandlung nach dem Gießkannenprinzip entgegenzuwirken. Aus Kostengründen erhalten nur die profitabelsten Kunden weiterhin eine aufwändige Betreuung und bei unrentablen Kunden werden die Kosten zurückgefahren.
Lagebericht
Der Lagebericht ist bei mittleren und großen Kapitalgesellschaften neben dem Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) Bestandteil der Berichtspflichten der Gesellschaft. Der Bericht soll die derzeitige und zukünftige Situation des Unternehmens hinsichtlich der Chancen und Risiken aufzeigen. Dabei soll auf Chancen und Risiken eingegangen werden sowie auf Liquidität, Rentabilität, Branchenstatus, Umwelt, Personalstruktur etc.
Der Überblick soll Gläubigern das Bild aus Bilanz und GuV abrunden.
Leibrente
Eine Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen.
Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden. Wenn eine Leibrente durch eine Einmalzahlung abgefunden wird, so wird als Zahlbetrag gewöhnlich der versicherungsmathematische Barwert der Rente als Abfindungsbetrag ausgezahlt.
Leibrentenversicherung oder Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung und dient dem Aufbau der Altersvorsorge. Regelmäßige Beitragszahlungen oder ein Einmalbeitrag garantieren eine lebenslange Rente und sichern das Langlebigkeitsrisiko des Versicherungsnehmers ab. Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhält die bezugsberechtigte Person die bis dahin eingezahlten Prämien und die erwirtschafteten Gewinnanteile.
Formen der Rentenversicherung:
- Aufgeschobene Rente: Bei der aufgeschobenen Rente werden regelmäßig Beiträge in die Versicherung eingezahlt. Die Rentenauszahlung beginnt nach Ablauf der Aufschubdauer in Form von einer monatlichen Rente oder einer steuerfreien Einmalzahlung/Kapitalabfindung.
- Sofortbeginnende Rente: Bei der sofortbeginnenden Rente wird ein einmaliger Beitrag in die Versicherung eingezahlt. Dafür erhält der Versicherungsnehmer sofort und lebenslang eine monatliche Rente.
Leistungen
Versicherungsleistungen sind Aufwendungen auf Grund des Eintrittes des Versicherungsfalles (eines Schadens bzw. des Erreichens des Vertragszieles wie z.B. in der Lebensversicherung). Von den Leistungen sind die abgegrenzten Leistungen zu unterscheiden. Das sind jene Aufwendungen für Leistungen, welche dem jeweiligen Rechnungsjahr zuzurechnen sind: also unter Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzung für noch nicht erledigte Schäden. In den Statistiken werden die im direkten inländischen Geschäft erbrachten sowie die abgegrenzten Leistungen aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen ausgewiesen.
Leistungsdauer
Leistungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, in der bei einer Rentenversicherung Leistungen erbracht werden.
Im Verhältnis zur Laufzeit eines Versicherungsvertrages kann eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden. Beispiel: Vereinbarte Laufzeit ist bis Endalter 60, vereinbarte Leistungsdauer bis Endalter 65. Der Versicherungsnehmer erhält dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig wird. Die Rente wird bei fortbestehender Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.
Tritt die Berufsunfähigkeit jedoch erst nach dem 60. Lebensjahr ein, so besteht kein Anspruch auf Leistung.
Leistungsorientiertes Modell
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Pension („Leistung“).
Die Pensionskasse errechnet aufgrund der vereinbarten Pensionshöhe die notwendigen Beiträge, die sich aber ändern können.
Liquide
Personen, die bereits eine Pension ausbezahlt bekommen: z.B. Alterspensionist, BU – Pensionist, Witwe(r), Waise,...
Nachhaltigkeit
Eigenschaft von Maßnahmen oder Projekten im Hinblick auf ihre Wirkungsdauer. Nachhaltig sind sie dann, wenn sie Wirkungen über eine begrenzte Dauer hinaus erzeugen. Etwa dadurch, dass Maßnahmen auch nach Abschluss des Projektes dauerhaft Bestand haben, dass durch das Projekt entstandene Prozesse weiter nachwirken oder dass neu aufgebaute Strukturen fortgesetzt werden. Gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte sollten nach Möglichkeit nachhaltige Wirkung zeigen.
Nettoverzinsung
Die Nettoverzinsung ist eine Kennzahl, die angibt, welche Verzinsung ein Unternehmen aus seinen Kapitalanlagen erzielt. Dabei werden alle Erträge und Aufwendungen (abzüglich der Quellensteuer) berücksichtigt, die mit dem eingesetzten Kapital erwirtschaftet wurden. Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen. Die Nettoverzinsung kann deshalb relativ starken Schwankungen unterworfen sein.
Neuwert
Begriff in der Sachversicherung. Es wird jener Betrag ersetzt, der aufgewendet werden muss, um eine versicherte Sache neu zu beschaffen.
Nichtrauchertarife
Nichtrauchertarife dienen u.a. als Grundlage zur Berechnung von Beiträgen zur Lebensversicherung. Diese Tarife wurden speziell für Nichtraucher entwickelt. Bei der Kalkulation geht man von einer Sterbetafel aus, die nur Nichtraucher enthält. Da Nichtraucher normalerweise eine höhere Lebenserwartung haben als Raucher und somit weniger Todesfallleistungen von den Versicherern ausgezahlt werden müssen, ist ihr Beitrag niedriger.
Nichtversicherungstechnische Rechnung
Siehe: Versicherungstechnische Rechnung
Obliegenheiten
Bestimmte, festgelegte Pflichten von Versicherungsnehmern gegenüber dem Versicherer. Sie sind zum Teil im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, aber auch in den relevanten Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages genau angeführt.
Ombudsmann
Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann. Der Ombudsmann ist ein unparteiischer Schiedsmann. Seine Aufgabe besteht darin, in Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden. Ombudsmänner werden von der Versicherungswirtschaft finanziert, sind aber neutral und unabhängig.
Damit der Ombudsmann in Anspruch genommen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen ist noch nicht eingeschaltet und es läuft kein Gerichtsverfahren. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro darf der Ombudsmann entscheiden. Ist der Streitwert höher, kann er nur Empfehlungen abgeben.
Österreichische Gesellschaft für Versicherungsfachwissen
Die Gesellschaft hat satzungsgemäß ihren Sitz in Wien (§ 1). Sie hat den Zweck, das Fachwissen in allen Zweigen der öffentlichen und privaten Versicherung zu pflegen, den Versicherungsunterricht zu fördern, den in der Versicherungspraxis Stehenden Gelegenheit zur Vertiefung ihrer Fachkenntnisse zu bieten und das Verständnis für die Grundlagen des Versicherungswesens in der Öffentlichkeit zu verbreiten, um auf diese Weise eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis auf dem Gebiete der Versicherung herbeizuführen (§ 2).
Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen, außerordentlichen, beitragenden, korrespondierenden und Ehrenmitgliedern (§ 5 lit. a bis e).
PBO
Projected Benefit Obligation
Entspricht dem Barwert unter Berücksichtigung aller zukünftigen Trends. Die wichtigsten unter diesen sind die Gehaltserhöhung, die Valorisierung der Pension und die voraussichtliche Veränderung der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Project Unit Credit Methode ist ein Barwertverfahren, die bedeutet, dass die Rückstellung zum Stichtag genau dem Barwert der bis zu diesem Zeitpunkt erdienten Ansprüche aus dem Pensionsvertrag entspricht.
Pensionskasse
Die betriebliche Vorsorge mittels Pensionskasse erfreut sich wachsender Beliebtheit. Lösungen für gesamte Belegschaften, besonders wichtige MitarbeiterInnen(gruppen) oder angestellte Familienmitglieder sind möglich.
Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter Beiträge in eine Pensionskasse. Die Pensionskasse veranlagt und verwaltet diese und zahlt die Pensionen aus. Eine eingegangene Verpflichtung zur Beitragszahlung ist rechtsverbindlich und kann nur in bestimmten, eng definierten Fällen widerrufen werden.
Projizierte Rente
= vertragliche Rente + Gewinnanteil
Pseudoliquide
Die Person ist älter als das Pensionsantrittsalter, aber noch nicht in Pension.
Prämien
Prämien (Erst- und Folgeprämien) sind das Entgelt für den Versicherungsschutz und daher (versicherungstechnische) Erträge. Zu den Prämien zählt auch das Entgelt, welches Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erheben (Umlagen, Eintrittsgeld usw.). Siehe dazu auch: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung – RLVVU vom 4. Dezember 1992, BGBl. 757/1992, idF der Verordnung vom 7. Februar 1995, BGBl. Nr. 97/1995. Von den vereinnahmten (verrechneten) Prämien sind die abgegrenzten bzw. verdienten Prämien zu unterscheiden. In den Statistiken werden die im direkten inländischen Geschäft vereinnahmten sowie die abgegrenzten Prämien aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen ausgewiesen.
QIS - Quantitative Impact Study
Im Rahmen von Solvency II werden - die Berechnung des zukünftigen Solvenzerfordernisses betreffend - Feldstudien durchgeführt. Bei den Feldstudien geht es vor allem darum:
- die Angemessenheit der vorgeschlagenen Berechnungsmethode zu testen,
- die Praktikabilität zu überprüfen und
- aufbauend auf den Ergebnissen Adaptierungen vorzunehmen.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Versicherungsunternehmen sich an den Feldstudien beteiligen um somit die unternehmensindividuelle und in weiterer Folge nationale Lage darzustellen.
Was quantitativ bisher geschah:
•QIS1 (Dezember 2005)
>Technische Rückstellungen
•QIS2 (Juni 2006)
>Technische Rückstellungen
>Solvency Capital Requirement
>Minimum Capital Requirement
•QIS3 (Juni 2007)
>Technische Rückstellungen
>Solvency Capital Requirement
>Minimum Capital Requirement
>Gruppenaspekte
>Anrechenbares Kapital
•QIS4 (Sommer 2008) >Europaweite Generalprobe der Standardformel unter Solvency II
•QIS4,5 (Sommer 2009) >Österreichspezifische Fortsetzung der QIS4-Studie
Nächster Schritt:
QIS 5 (Sommer 2010) >erster Test mit den zukünftigen Bestimmungen der
Standardformel unter Solvency II
Unterstützung durch arithmetica bei QIS 5:
•Befüllung der QIS5-Spreadsheets
•Berechnung von Best Estimates, Risikomargen, SCR und MCR
>Leben
>Schaden/Unfall
•Aufbau eines internen Modells
>Konzeptionierung
>Modellierung
>Implementierung
•Stresstesting, Sensitivitätsanalysen, ... (ORSA)
•Optimierung Ihres Geschäftsmodells unter Solvency II
•Auslagerung der aktuariellen Funktion
•Beantwortung der QIS5-Fragebögen
Rating
Rating ist die Beurteilung von Versicherungsunternehmen oder -produkten durch eine Ratingagentur. Die Beurteilung erfolgt mittels Vergabe einer Art Benotung. Diese wird durch Symbole dargestellt und enthält mehrere Klassen. International bekannte Rating-Agenturen sind z.B. Standard & Poor’s und Moody’s.
Rendite
Der Begriff Rendite beschreibt den erwirtschafteten Gewinn einer Kapitalanlage (Lebensversicherung, Fonds usw.) im Verhältnis zu den Ausgaben. Die Rendite wird meist als Zinssatz oder Dividende bezeichnet und in Prozent pro Jahr angegeben.
Rentengarantiezeit
In der privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vertraglich vereinbart werden. Der Versicherer leistet in diesem Fall für den vorab festgelegten Zeitraum von
z.B. 5 oder 10 Jahren, auch wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Frist verstirbt.
Die Hinterbliebenen erhalten dann die zustehende Rentenleistung. (Beispiel: Vereinbarte Rentengarantiezeit von 10 Jahren, Versicherungsnehmer verstirbt nach drei Jahren: Versicherung zahlt die Rentenleistung 7 Jahre an die Hinterbliebenen.)
Rententafeln
Rententafeln gelten als wichtigste Kalkulationsgrundlage in der Lebens- und Krankenversicherung. Die Rententafeln der Versicherer basieren auf den Sterbetafeln aus der Volkszählung (diese werden alle zehn Jahre überarbeitet, da sich die Rahmen-bedingungen zur Berechnung ändern – zum Beispiel wegen medizinischen Fortschritts, verbesserten Lebensumständen...). Die neuesten Rententafeln, die der gestiegenen Lebenserwartung der Bevölkerung Rechnung tragen, kommen für neue Verträge ab 01.01.2006 zum Einsatz.
Rentenversicherung
Mit der Rentenversicherung sorgt man für die Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrags erhält man monatlich eine Rente ausgezahlt. Die Dauer der Rentenzahlung kann zudem individuell vereinbart werden.
Return on Equity (ROE)
Zur Bestimmung der Eigenkapitalrendite (Return on Equity) – einer Messgröße für die Wertschaffung eines Unternehmens auf Basis des Eigenkapitals – wird das versteuerte Ergebnis in Bezug zum durchschnittlichen buchmäßigen Eigenkapital gesetzt.
Rezession
Rezession bezeichnet die kontraktive Konjunkturphase, in welcher ein Abschwung der Wirtschaft verzeichnet wird. Nach der am meisten verbreiteten Definition liegt eine Rezession dann vor, wenn die Wirtschaft in zwei aufeinander folgenden Quartalen im Vergleich zu den Vorquartalen nicht wächst oder ein Rückgang zu verzeichnen ist (sinkendes Bruttoinlandsprodukt).
RfB-Quote
Die RfB-Quote zeigt an, in welchem Umfang ein Unternehmen Kapital zurückstellen kann, um Beiträge zurückzuerstatten (RfB = Rückstellung für Beitragsrückerstattung). Die Rückstellungen haben eine Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung. Aus dem zurückgestellten Kapital wird den Versicherungsnehmern jährlich ein bestimmter Betrag gutgeschrieben.
Risiken (oder Risken)
Versicherte Gegenstände, Gefahren oder Interessen. Die Möglichkeit eines Schadens wird als Risiko bezeichnet. Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse ist der Versuch mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden die Eintritts-wahrscheinlichkeiten von konkreten Schadensfällen oder die Wahrscheinlichkeitsfunktion von Schadensereignissen qualitativ und möglichst quantitativ so realitätsgetreu wie möglich zu ermitteln. Idealerweise liegt eine Risikoanalyse so nah wie möglich am objektiven Risiko.
Risikobewertung
Risikobewertung ist die Beurteilung der Akzeptabilität eines Risikos mittels rationaler Urteilsfindung unter Verwendung der Erkenntnisse aus Risikoanalyse und Risiko-wahrnehmung.
Risikogemeinschaft
Eine möglichst große Zahl an Personen/Risiken schließt sich zur Deckung genau definierter Gefahren zusammen. Die Risikogemeinschaft oder Gefahrengemeinschaft ist Grundlage der Versicherungswirtschaft. Risikokennzahlen
Möglichkeit für die Messung von Risiken (z.B. Value at Risk)
Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Der Beitrag der Risikolebensversicherung richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht, Raucher oder Nichtraucher und nach der Dauer und der Höhe der Versicherung. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.
Risikomanagement
Systematische Vorgehensweise, um potentielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikohandhabung auszuwählen und umzusetzen
Unter Risikomanagement versteht man den planvollen Umgang mit Risiken. Dabei kann es sich um allgemeine unternehmerische Risiken handeln oder um spezielle finanzielle Risiken.
Auch technische Risiken können in einem Managementsystem behandelt werden, dies ist z.B. Bestandteil des Arbeitsschutzes bzw. Arbeitsschutzmanagements. Sie spielen auch beim finanzbezogenen Risikomanagement eine Rolle. So beziehen sich einige Fragen des Fragenkatalogs von Basel II auch auf technische Risiken, wie z.B. Risiken des Herstel-lungsprozesses und der Arbeitssicherheit.
Das Risikomanagement spielt im Versicherungsmarkt und als Vorstufe zur Versicherung eine zentrale Rolle.
Risikomaß
Sammelbegriff für statistische Maße mit denen es möglich ist die (Gesamt)-Risikoposition eines Unternehmens zu erfassen.
Die Berechnung von Risikomaßen ist eine Teilaufgabe bei der Risikoquantifizierung, einer Bewertung von Risiken durch Beschreibung mittels einer geeigneten Dichte- oder Verteilungsfunktion (oder historischen Daten) über die Wirkung des Risikos und die Zuordnung von Risikomaßen. Ziel der Quantifizierung ist es zunächst, die identifizierten Risiken quantitativ durch geeignete Verteilungsfunktionen (Wahrscheinlichkeitsverteilung) zu beschreiben.
Dafür existieren zwei alternative Varianten:
- Mittels zweier Verteilungsfunktionen: Eine zur Darstellung der Schadenshäufigkeit in einer Periode (beispielsweise mit Hilfe der Poisson-Verteilung) und eine weitere zur Darstellung der Schadenshöhe je Schadenfall (beispielsweise mit Hilfe der Normalverteilung).
- Mittels einer verbundenen Verteilungsfunktion, mit der die Risikowirkung in einer Periode dargestellt wird.
Aus der Verteilungsfunktion lassen sich Risikomaße (wie die Standardabweichung oder der Value at Risk) zum Vergleich von Risiken ableiten, auch wenn sie durch unter-schiedliche Typen von Verteilungsfunktionen beschrieben werden. Die Risikomaße können sich auf Einzelrisiken (zum Beispiel Sachanlageschäden), aber auch auf den Gesamtrisikoumfang (etwa bezogen auf den Gewinn) eines Unternehmens beziehen.
Die quantitative Bewertung einer Gesamtrisikoposition erfordert eine Aggregation der Einzelrisiken. Diese ist beispielsweise mittels Monte-Carlo-Simulation möglich, bei der die Wirkungen aller Einzelrisiken in ihrer Abhängigkeit im Kontext der Planung betrachtet werden.
Rückdeckungsversicherung
Die Rückdeckungsversicherung dient der Finanzierung der Pensionszusage und ist als Indirektvertrag ausgestaltet, d.h. der Anspruch der Versicherungsleistung aus dem Versicherungsvertrag bleibt beim prämienzahlenden Unternehmen, und der Arbeitnehmer ist lediglich die versicherte Person.
Die Ausgestaltung als Indirekt-Vertrag lässt weiterhin die steuerrechtliche Rückstellungs-bildung zu.
Rückkaufswert
Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
Der Rückkaufswert besteht aus dem Sparguthaben inklusive Zinsen, aber abzüglich aller Kosten für Verwaltung, Provision, Risikoschutz und Stornogebühren. In den ersten Versicherungsjahren entspricht der Rückkaufswert meist nur einem Bruchteil der eingezahlten Beiträge.
Rückstellung
Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für Aufwendungen gebildet werden, die ins Abschlussjahr gehören, aber noch nicht verbucht wurden, weil die Höhe noch ungewiss und/oder es nicht sicher ist, ob sie tatsächlich anfallen werden (z.B. fehlende Rechnung, fehlender Gerichtsentscheid, gegebene Garantien). Sobald feststeht, wie viel zu zahlen ist bzw. dass keine Verpflichtung eintritt, ist die Rückstellung aufzulösen. Vgl. Eigenkapital, Passiva, Bilanz
Rückstellung Sozialkapital
Die Rückstellung nimmt einen progressiven Verlauf an.
In einer RST wird rein buchhalterisch jener Betrag angesammelt, der voraussichtlich erforderlich ist, um die Versorgungsleistung hieraus zu decken. Dieser so genannte Barwert ergibt sich aus der Höhe der zugesagten Pension und der mittleren Lebenserwartung des Leistungsempfängers. Die Lebenserwartung wird dabei nach so- genannten Sterbetafeln ermittelt.
Rückstellungen für (Pensions-) Verpflichtungen, die ein Unternehmen als Gegenleistung für erbrachte Dienste eines Arbeitnehmers übernimmt, sind zu Lasten des Ergebnisses jener Periode zu bilden, in der die Leistung für das Unternehmen erbracht wird und über die Jahre der aktiven Tätigkeit der Begünstigten aus einer Pensionszusage anzusammeln.
Rücktritt
Durch einen Rücktritt wird der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgelöst bzw. annulliert
Rückversicherung
Rückversicherung ist die Versicherung der vom Versicherer (eines Versicherung-sunternehmens) abgedeckten Gefahr. Der Versicherungsnehmer (des Erstversicherers) erwirbt keinen Anspruch gegen den Rückversicherer. Das Rückversicherungsgeschäft zerfällt in das aktive (= übernommene) und in das passive (= das zur Rückversicherung abgegebene) Geschäft. Aus diesen Größen lässt sich das Geschäft im Eigenbehalt ermitteln: eigenes Geschäft zuzüglich übernommenes Beteiligungsgeschäft und aktives Rückversicherungsgeschäft abzüglich abgegebenes Beteiligungsgeschäft sowie passives Rückversicherungsgeschäft.
Sachschäden
Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, wie z.B. Kleidung, Haus, Fahrzeug, Baum, Pflanzen, Hausrat, Freizeitgeräte etc.
Folgeschäden sind Ausfallschäden wie z.B. Mietausfall bei Gebäudebrand
Achtung: Tiere sind Sachen!
Sarbanes Oxley Act
Der Sarbanes-Oxley Act of 2002 (SOX, auch SOA) ist ein US-Gesetz zur Verbesserung der Unternehmensberichterstattung in Folge der Bilanzskandale von Unternehmen wie Enron oder Worldcom. Benannt wurde es nach seinen Verfassern, dem Senator Paul S. Sarbanes (Demokrat) und dem Abgeordneten Michael Oxley (Republikaner). Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit der veröffentlichten Finanzdaten von Unternehmen wiederherzustellen. Das Gesetz gilt für inländische und ausländische Unternehmen, die an US-Börsen (z.B. der NASDAQ) gelistet sind, sowie für deren Tochterunternehmen.
Im Rahmen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts müssen Unternehmensprozesse beschrieben, definiert und Kontrollverfahren festgelegt werden, die das Risiko eines falschen Bilanzausweises minimieren sollen. Dies führt zu weitreichenden Konsequenzen im Bereich der Corporate Governance.
Der Sarbanes-Oxley Act wurde am 25. Juli 2002 vom Kongress verabschiedet und mit der Unterzeichnung durch Präsident George W. Bush am 30. Juli 2002 in Kraft gesetzt.
Das 66 Seiten lange Gesetz betrifft verschiedene Aspekte der Corporate Governance, Compliance und der Berichterstattungspflichten von Publikumsgesellschaften sowie der damit zusammenhängenden Durchsetzung. Insbesondere legte das Gesetz ein neues aufsichtsrechtliches System für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fest, die Unternehmen prüfen, welche von Gesetzes wegen verpflichtet sind, bei der Securities and Exchange Commission (SEC) Abschlüsse und sonstige Berichte einzureichen.
Einige Vorschriften waren völlig neu. Andere Regelungen, die vorher als Best Practice-Standards oder als einfache Verfahrensweisen bei der Börsennotierung oder im Zusammenhang mit SEC-Richtlinien galten, wurden bundesrechtlich geregelt.
Am 2. März 2005 entschied die amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC), ausländischen Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind, einen Aufschub von einem Jahr für die Erfüllung der Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts zu gewähren. Somit müssen diese Unternehmen die entsprechenden Anforderungen erst für jene Geschäftsjahre erfüllen, die nach dem 15. Juli 2006 enden.
Inhalte:
- Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Abschlüsse (ähnlich einer eidesstattlichen Erklärung) durch den CEO und den CFO.
- Rückzahlung erfolgsabhängiger Vergütungen von CEO und CFO im Falle unrichtiger Abschlüsse, die nachträglich zu Korrekturen führen.
- Verbot der Darlehensgewährung an das Management.
- Verschärfte Vorschriften zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Audit Committees.
- Verpflichtung des Audit Committees, Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers zu genehmigen.
- Verbot der Erbringung prüfungsnaher Dienstleistungen bzw. Nicht-Prüfungsleistungen neben der Abschlussprüfung durch den gewählten Abschlussprüfer.
- Verpflichtung des Abschlussprüfers, das Audit Committee über kritische Vorgänge und Alternativvorschläge zur Rechnungslegung zu informieren.
- Schaffung einer neuen und unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Wirtschaftsprüfer: Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) mit weitreichenden Überwachungsrechten.
- Regelungen zur Unabhängigkeit und verschärften Haftung von Wirtschaftsprüfern (Rotation der Audit Partner, Interessenskonflikte, etc.).
- Neuregelung der Verantwortlichkeiten von Managern des börsennotierten Unternehmens.
- Erweiterte finanzielle Offenlegungspflichten (z.B. über das interne Kontrollsystem).
- Verschärfung der Strafvorschriften.
Auf internationaler Ebene wurden mögliche Konflikte des Sarbanes-Oxley Acts mit nationalen Vorschriften diskutiert, so sieht der Sarbanes-Oxley Act beispielsweise die Individualhaftung von Vorstandsmitgliedern vor, die im deutschen Recht nicht verankert ist. Darüber hinaus verlangt der Sarbanes-Oxley Act z.T. von Rechtsanwälten Handlungen und Verhaltensweisen, die in Deutschland als Parteiverrat oder Bruch der Verschwiegen-heitspflicht zu standes- oder gar strafrechtlichen Sanktionen führen können. Wie diese Konflikte gelöst werden können, ist größtenteils noch ungeklärt.
SC
(Current) Service Costs ( = Jahreskosten) entsprechen dem sich nach der Projected Unit Credit Method auf Basis der Defined Benefit Obligation ergebenden Barwert des Anwartschaftszuwachses im betreffenden Wirtschaftsjahr einschließlich der Zinsen bis zum Ende des Wirtschaftsjahres. Da die Service Costs keine Gehaltsentwicklung oder Pensionsleistung beinhalten, sind für Pensionisten die SC gleich 0.
Schadenabwicklung
Behandlung bzw. Bezahlung von Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden Erledigung.
Schadenaufwand
Gesamtheit der Schadenzahlungen vor der Veränderung der Schadenrückstellung eines Geschäftsjahres.
Schadenbedarf
Es handelt sich dabei um einen Begriff aus der Beitragskalkulation.
1. Durchschnittlicher Schadenaufwand pro Risiko in einem Jahr
2. Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr
Schadendurchschnitt
Darunter versteht man den durchschnittlichen Schadenaufwand (bezahlt oder zurückgestellt) je Schadenfall.
Schadenfälle
a) Angemeldete Schadenfälle:
Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht auf das Jahr, in dem sich der Schaden ereignet hat (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
b) Angefallene Schäden:
Die Anzahl der für das Kalenderjahr als Ereignisjahr gemeldeten Schäden unter Berücksichtigung der Spätschadenreserve entsprechenden Anzahl von Schadenfällen (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
Schadenhäufigkeit
Darunter versteht man die Anzahl der Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risken (Angabe in Promille).
Schadenrückstellung
Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht erledigte Schäden
Schadensatz
Versicherungsleistungen in der Schaden- und Unfallversicherung im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie.
Schenkung
Überträgt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung noch zu Lebzeiten auf einen Begünstigten, so bezeichnet man diesen Vorgang als Schenkung. Mit dem neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird die Besteuerung bei der Schenkung einer Lebensversicherung ab 2008 deutlich angehoben.
Schlussbonus
Der Schlussbonus ist ein zusätzlicher Gewinnanteil einer kapitalbildenden Versicherung, der bei Ablauf der Vertragslaufzeit in voller Höhe, bei Eintritt eines Versicherungsfalles oder beim Rückkauf nur zum Teil ausgeschüttet wird.
Der Schlussbonus ist nicht garantiert.
Die Höhe des Schlussbonus ist abhängig von der Dauer der Sparzeit und wird vertraglich festgelegt.
Schwankungsrückstellung
Sie wird auch "Reserve zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs" genannt. Diese Reserve dient in Jahren überdurchschnittlich hohen Schadenanfalles dem Ergebnisausgleich der betroffenen Sparten.
Anteil der Rückstellung, der den im Geschäftsjahr erdienten Ansprüche entspricht. Definitionsgemäß sind die Service Cost in der Liquiditätsphase gleich Null.
Sensitivitätsanalyse
Sensitivitätsanalyse und -modell wurden von Prof. Frederic Vester entwickelt. Sie bilden ein anwenderfreundliches Planungsinstrumentarium, das die Erfassung und Bewertung komplexer Systeme ermöglicht.
Darüber hinaus dient das Verfahren als konsensförderndes Mediationsinstrument.
Für die Universalität des Instrumentariums spricht sein vielfältiger Einsatz in Unterneh-mensstrategie und Risikomanagement, in der Ausbildung, der Organisation kommunaler Betriebe über Probleme der Verkehrsplanung, der Entsorgung und der Stromwirtschaft hin zur nachhaltigen Stadt- und Regionalplanung. Die Sensitivitätsanalyse versucht die Schlüsselelemente aus einem komplexen System zu ermitteln. Untersucht wird hierbei, wie sich einzelne Elemente gegenseitig beeinflussen bzw. selbst beeinflusst werden.
Ergebnis ist eine Klassifizierung der Einfluss-Elemente in aktive, reaktive, kritische und träge.
Schlüsselelemente, die den Bereichen "aktiv" wie auch "kritisch" angehören, kennzeichnen Elemente mit einer hohen Einflussnahme und bei den "kritischen" mit einer hohen Beeinflussbarkeit.
Das Verändern oder Steuern durch Elemente aus dem aktiven und kritischen Bereich führt zu schnellsten Systemänderungen.
Sie wirken damit stark verändernd auf das Gesamtsystem und können als "Akupunkturpunkte" angesehen werden.
Die Sensitivitätsanalyse trägt dazu bei, komplexe, vernetzte Entscheidungsfindungen zu vereinfachen und den Blick auf das Wesentliche zu lenken.
Sicherheitszuschläge
Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, die Erfüllbarkeit der Verträge zu gewähr-leisten. Deshalb werden in die Prämien Sicherheitszuschläge einkalkuliert, um neue
(z. B. AIDS) oder noch nicht entdeckte Krankheiten oder eine allgemeine Verringerung bzw. Erhöhung der Lebenserwartung abzufangen. Dies ist aufgrund der langen Vertragslauf-zeiten der Lebensversicherungsverträge notwendig.
Shareholder (Value)
Als Shareholder werden die Miteigentümer eines Unternehmens bezeichnet (Aktionäre etc.). Der Shareholder Value ist ein Unternehmenskonzept, wonach es nicht mehr vorrangiges Ziel ist, Gewinne zu maximieren, sondern die Shareholder bestmöglich zu befriedigen.
Sicherungsvermögen
Das Sicherungsvermögen (früher Deckungsstock) ist ein Sondervermögen und schützt die Versicherten im Falle einer Insolvenz des Versicherers.
Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss der Versicherer das Sicherungs-vermögen so anlegen, dass er damit jederzeit alle Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllen kann. Außerdem wird das Sicherungsvermögen von einem Treuhänder überwacht
Smoothing - Verfahren
Das Smoothing-Verfahren ist eine Glättungsmethode der britischen Lebensversicherer, durch die Börsenschwankungen ausgeglichen werden sollen. In guten Börsenzeiten wird nicht die gesamte Rendite ausgeschüttet, sondern es werden sogenannte Schwankungs-reserven zurückbehalten. Diese Reserven dienen zum Ausgleich schlechter Börsen-entwicklungen.
Diese Vorgehensweise verfolgt eine stabile Wertentwicklung der Verträge. Die zurück-behaltenen Reserven müssen den Kunden komplett wieder gutgeschrieben werden.
Sofortbeginnende Rentenversicherung
Im Gegensatz zur aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung einen einmaligen höheren Geldbetrag ein.
Der Versicherungsnehmer erhält dann ab dem vereinbarten Auszahlungstermin eine lebenslange Rente. Auch wenn die gezahlten Renten den Einmalbetrag wertmäßig übersteigen, wird die Rente weiterhin gezahlt.
Solvabilität (Solvency)
Unter Solvabilität versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung mit Eigenmitteln. Die Eigenmittel sollen dazu dienen, die Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen.
Stakeholder (Anspruchsgruppen)
Als Stakeholder werden alle jene Gruppen bezeichnet, die durch die Unternehmens-tätigkeiten beeinflusst werden. Oft ist die Beziehung auch reziprok und die Anspruchs-gruppen können ihrerseits auf das Unternehmen Einfluss nehmen. Typische Stakeholdergruppen sind: Aktionäre, Konsumenten, Mitarbeiter, lokale Bevölkerung, Behörden, NGOs und Konsumentenschutzgruppen.
Steuerfreie Zukunftssicherung
Die steuerfreie Zukunftssicherung ist die einfachste Form der betrieblichen Vorsorge – und gerade deswegen attraktiv. Geeignet für alle Mitarbeiter oder für bestimmte Gruppen von Mitarbeitern. Pro Jahr und Mitarbeiter können bis zu EUR 300,- aufgewendet werden.
Stresstest
Bei Stresstests handelt es sich um eine spezielle Form der Szenarioanalyse. Ziel ist es, eine quantitative Aussage über das Verlustpotenzial von Portfolios bei extremen Markt-schwankungen treffen zu können.
Technische Rückstellungen/Technische Reserven
Gesamtheit der Prämienüberträge und Schadenrückstellungen, in der Lebensversicherung auch des Deckungskapitals (Deckungsstocks).
Die technischen Reserven sind Verbindlichkeiten, welche aus der Risikokomponente des Versicherungsgeschäfts erwachsen.
Die versicherungstechnischen Rückstellungen setzen sich aus Deckungsrückstellungen und den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zusammen. Die erforder-lichen Deckungsrückstellungen (Deckungserfordernis) sind ein nach aktuarischen
(= versicherungsmathematischen) Grundsätzen ermittelter Betrag, über den der (Lebens-) Versicherer verfügen muss, um seine Leistungsverpflichtungen erfüllen zu können; bei Ermittlung des Deckungserfordernisses spielen Komponenten wie Zusammensetzung des Versicherungsbestandes (u.a. Lebensalter der Versicherten), Versicherungsdauer, Art der Versicherung usw. eine bedeutende Rolle. Siehe dazu auch §§ 19-21, 77 und 78 VAG.
Die für die Lebensversicherung ausgewiesenen technischen Reserven umfassen: Deckungsrückstellungen (ohne Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen), Prämien- überträge, Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen, soweit sie dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben sind, Rückstellungen für erklärte, aber noch nicht gutgeschriebene Gewinnbeteiligungen, Rückstellungen für künftige Gewinnbeteiligungen, Rückstellungen für schwebende Versicherungsleistungen und Rückkaufreserve.
Technisches Ergebnis
Versicherungstechnisches Ergebnis unter Berücksichtigung der vereinnahmten Prämien, Provisionen und Gewinnanteile sowie des Schadenaufwandes.
Teilwertverfahren
Rückstellungen von Pensionszusagen bis Pensionsantritt; gilt nur für die Handelsbilanz
Die RST wird auf den Zeitraum vom Dienstantritt des begünstigten Mitarbeiters bis zum voraussichtlichen Ende der Dienstzeit verteilt. Die seit Dienstantritt verstrichene Zeit wird durch die Datierung einer Einmalrückstellung nachgeholt.
UGB
Mit 1. Jänner 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG) in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt.
Die wesentliche Änderung ist, dass an die Stelle des Begriffs des Kaufmanns der bereits vorher im Konsumentenschutzgesetz verwendete Begriff des Unternehmers als Norm-adressat tritt. Es wird mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG 2008), das mit 2009 gültig wird, noch einmal angepasst.
Im Unterschied zum HGB ist das UGB wieder mit dem ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch; 1812) und den österreichischen Rechtsgrundsätzen leichter vereinbar.
Das deutsche HGB wurde nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 an Stelle des Allgemeinen Handelsgesetzbuches (AHGB) gesetzt und durch die Einführungsverordnung (EVHGB) mit dem ABGB kompatibel gemacht.
Unfallzusatzversicherung (UZV)
Die Unfallzusatzversicherung (UZV) ist ein Zusatzbaustein zu einer Kapital-, Risiko-lebensversicherung oder Rentenversicherung.
Stirbt der Versicherungsnehmer bei oder an den Folgen eines Unfalles, verdoppelt sich die Todesfall-Leistung.
Vorausgesetzt wird zumeist, dass sich der Unfall innerhalb der Vertragslaufzeit ereignet hat und der Versicherungsnehmer aufgrund des Unfalls bzw. seiner Folgen innerhalb eines Jahres verstirbt.
Unit Credit Method
Laufendes Einmalprämienverfahren
Nach dieser Methode wird der für den Anwartschaftszuwachs erforderliche Aufwand demjenigen Zeitraum zugerechnet, der diesem Leistungszuwachs zuzuordnen ist.
Als Wert der Abfertigungsverpflichtung ist der versicherungsmathematische Barwert des am Stichtag erreichten Leistungsanspruches anzusetzen.
Als Bemessungsgrundlage für den am Stichtag erreichten Anspruch gilt das voraussicht-liche Gehalt bei Leistungsanfall für die Berechnung der Defined Benefit Obligation (DBO).
US – GAAP
(United States Generally Accepted Accounting Principles)
"Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten“ ist die allgemeine Bezeichnung für die US-amerikanischen Vorschriften der Rechnungslegung, die die Buchführung sowie den Jahresabschluss der Unternehmen regeln.
Innerhalb der USA spricht man nur von GAAP, entsprechend etwa dem deutschen Sprachgebrauch der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Unterversicherung
Sollte die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zum Schadenzeit-punkt geringer sein als der tatsächliche Wert der versicherten Sache, liegt eine Unter-versicherung vor. Die Schadenleistung durch den Versicherer verringert sich im Verhältnis des tatsächlichen Wertes zur Versicherungssumme.
Überschussanteile
Überschussanteile sind die vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Gewinne. Man unterscheidet zwischen Zins- und Risikoüberschüssen. Zinsüberschüsse werden durch gewinnbringende Anlagen der Beiträge erzielt, Risikoüberschüsse sind Restbestände aus der Kalkulation der Beiträge (z.B. wenn weniger Todesfälle als erwartet auftreten).
Überschussanteile werden zum Teil an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Dieser entscheidet, ob die Überschüsse angespart und bei Vertragsende ausgezahlt, mit dem laufenden Beitrag verrechnet oder in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung investiert werden sollen.
Durch die Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird der Anspruch auf eine Überschussbeteiligung seit dem 01.01.2008 gesetzlich verankert. Damit ist gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer angemessen am Gewinn der Versicherungsgesellschaft beteiligt wird.
Zudem erhält der Versicherungsnehmer erstmals einen Anteil an den stillen Reserven des Unternehmens, sofern sie durch seine Beitragszahlungen erwirtschaftet worden sind.
Die Neuregelung der Überschussbeteiligung betrifft auch die Verträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden.
Überschussbeteiligung: Todesfallbonus
Beim Todesfallbonus werden die entstehenden Zuschüsse zur Bildung einer zusätzlichen Todesfallsumme verwendet.
Die vereinbarte Leistung im Todesfall setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und dem Todesfallbonus zusammen. Die Höhe des Todesfallbonus wird nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert.
Überschussbeteiligung: verzinsliche Ansammlung
Bei einer verzinslichen Ansammlung werden die Überschussanteile beim Versicherer angespart, verzinst und bei Beendigung der Versicherung zusammen mit der vertraglich garantierten Versicherungssumme ausgezahlt.
Der so entstehende Zinseszinseffekt führt im Vergleich zum Bonussystem zu einer höheren Auszahlungssumme bei Vertragsablauf, während beim Bonussystem höhere Todesfall-leistungen fällig werden.
Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich an der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen. Überversicherung
Eine Versicherungssumme über dem Gesamtwert des Wohnungsinhaltes hat keinerlei Vorteile, da im Schadenfall höchstens der Neuwert der versicherten Sache ersetzt wird
Valorisierung
"Valorisierung" lässt sich beschreiben als Prozess der Verbreitung und Verwertung von Projektergebnissen um den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. Ziel ist es letztlich, die gewonnenen Erkenntnisse in die Ausbildungssysteme und -praktiken auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu integrieren.
Value-at-Risk
Methode, Marktrisiken zu messen. Hierbei wird der Erwartungswert eines Verlustes, welcher bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vorgegebenen Wahrscheinlich-keit innerhalb eines definierten Zeitraumes auftreten kann, errechnet.
VBO
Vested Benefit Obligation
Entspricht dem Barwert des gesetzlich und vertraglich unverfallbaren Pensionsanspruches unter Berücksichtigung der unverfallbaren Trends.
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO)
Der Verband ist ein Verein und hat satzungsgemäß (Auflage 2006 idF v. 15.12.2004) seinen Sitz in Wien (§ 1 Z 1). Sein Zweck ist die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der österreichischen Volkswirtschaft (§ 2).
Verbraucherpreisindex (VPI)
Der Verbraucherpreisindex (1996 = 100,0) zeigt das Preisniveau der Waren und Dienstleistungen des privaten Konsums an. Er ist ein aus Teilindizes (Messziffern) zusammengewichteter Gesamtindex. Die Veränderung des VPI ist neben der Veränderung des Deflators des Bruttoinlandsprodukts ein Inflationsmaß. Siehe auch: Deflator; Reale Größe.
Verbundene Lebensversicherung
Eine verbundene Lebensversicherung versichert zwei oder mehrere Personen in einer Police. Dabei ist der Beitrag günstiger als bei zwei separaten Policen, da die Todesfall-Leistung nur einmal fällig werden kann.
Sie kann als Kapitallebensversicherung, als Risikolebensversicherung oder als private Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Die verbundene Lebensversicherung dient der Alters- und gegenseitigen Todesfallvorsorge von Ehepaaren oder Geschäftspartnern. Sie wird häufig zur Kreditabsicherung gewählt.
Die Leistung wird entweder bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen, spätestens jedoch bei Ablauf der Versicherungsdauer ausgezahlt. Es wird nur eine einmalige Zahlung der Versicherungssumme geleistet. Verbundene Unternehmen
Werden mehr als 50 % der Anteile eines Unternehmens von einem anderen Unternehmen gehalten, handelt es sich um verbundene Unternehmen oder auch Konzernunternehmen. Verbundene Unternehmen oder Konzernunternehmen sind somit rechtlich selbstständig, allerdings wirtschaftlich verbunden.
Ein Konzern besteht üblicherweise aus einem Mutterunternehmen und (mehreren) Tochterunternehmen. Gemäß § 244 UGB sind die Jahresabschlüsse verbundener Unternehmen (Vollkonsolidierung) in einen Konzernabschluss einzubeziehen.
Das Mutterunternehmen hat im Zuge des Konzernabschlusses die §§ 244 bis 267 UGB zu berücksichtigen.
Verfügbares Einkommen unselbstständig Erwerbstätiger und Pensionisten
Das verfügbare Einkommen unselbstständig Erwerbstätiger und Pensionisten ist das so genannte Netto-Masseneinkommen, welches sich aus der Lohn- und Gehaltssumme plus der Transferzahlungen (Pensionen, Beihilfen usw.) abzüglich der Lohnsteuer und abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zusammensetzt.
Verjährung
Seit dem 1.1.2008 gilt in der Lebensversicherung die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einheitlich geregelte Verjährungsfrist von drei Jahren.
Bisher konnten die Ansprüche bis zu fünf Jahre geltend gemacht werden. Die neue dreijährige Frist beginnt für alle Ansprüche, die ab dem 01.01.2008 entstanden sind.
Für Ansprüche, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, wird die neue Verjährungsfrist nur dann angewandt, wenn die Verjährung dadurch früher eintritt.
Die Verjährungsfrist beginnt immer ab Ende des Jahres, indem die Ansprüche der Begünstigten entstanden sind und sie davon erfahren haben.
Vermögensanlagen
Die Veranlagung der den Versicherungsunternehmen anvertrauten finanziellen Mittel ist im vierten Hauptstück des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1992 im Abschnitt über die Kapitalausstattung und die Kapitalanlage geregelt (§§ 73a-78 VAG idF der Novelle 1994).
§ 74 (1) legt die allgemeinen Grundsätze fest: Bei der Kapitalanlage ist auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen. Die §§ 77 und 78 führen aus, welche Anlageformen für den Deckungsstock bzw. für technische Verbindlichkeiten gewählt werden dürfen.
Vermögenswirksame Lebensversicherung
Die vermögenswirksame Lebensversicherung ist eine Sparform für Arbeitnehmer zur Investition der vermögenswirksamen Leistungen (VWL).
Der jährliche Beitragsaufwand darf zur Zeit EUR 480,- nicht überschreiten. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber, je nach Tarifvertrag mit oder ohne Lohnabzug, an den Versicherer überwiesen.
Verpfändung
Der Versicherungsnehmer kann alle Rechte und Ansprüche aus seinem Lebensversiche-rungsvertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden. Dieses Rechtsgeschäft muss dem Versicherer angezeigt werden. Der Pfand-gläubiger ist berechtigt, sich aus diesen Ansprüchen zu befriedigen.
Verrechnete Prämien
Die den Versicherungsnehmern vorgeschriebenen Prämien exkl. Versicherungs- und Feuerschutzsteuer inkl. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer.
Versicherungsaufsicht, Versicherungsaufsichtsbehörde
Die Versicherungsaufsichtsbehörde (VAB) ist Teil der Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit April 2002 als unabhängige Behörde eingerichtet worden ist. Die Beaufsichtigung erstreckt sich über private Versicherungsunternehmen mit Sitz in Österreich. Die wichtigsten Aufgaben sind: Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit, ordentliche und außerordentliche Prüfung von Unternehmen, nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen, Bearbeitung von Beschwerden. Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 (BGBl. 569/1978) über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Siehe Website der Finanzmarktaufsicht
Versicherungsbeginn
Formeller Versicherungsbeginn:
Der formelle Versicherungsbeginn ist der Beginn des Versicherungvertrages mit der Annahme des Antrages durch das Versicherungsunternehmen.
Technischer Versicherungsbeginn:
Der technische Versicherungsbeginn bezeichnet den Eintritt der Versicherungsperiode (meist ein Monatserster) durch das im Versicherungsschein angegebene Beginndatum des Vertrages. Er wird der Ermittlung des Eintrittsalters und damit des Beitrags und der Berechnung der Wartezeiten zugrunde gelegt.
Materieller Versicherungsbeginn:
Der materielle Versicherungsbeginn tritt mit der Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages ein. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.
Versicherungsdarlehen
Darlehen der Vertragsversicherungen an den Bund
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages bzw. bis zum Eintritt des Versicherungsfalles.
Die Versicherungsdauer ist grundsätzlich frei wählbar. Bestimmte Versicherungen haben jedoch eine vorgeschriebene Mindestdauer (z.B. Risikolebensversicherungen 6 Monate). Für die Kapitallebensversicherung ist eine Versicherungsdauer von mindestens 12 Jahren sinnvoll, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Versicherungssteuer
Leben: 4,00 %.
Bei Kapitalversicherungen (fondsgebundene Lebensversicherungen) auf den Erlebensfall oder auf den Er- und Ablebensfall erhöht sich die Versicherungssteuer auf 11,00 %, wenn die genannten Verträge eine Höchstlaufzeit von weniger als 10 Jahren aufweisen. Weiters erhöht sich die Versicherungssteuer auf 11,00 % für Einmalerlagsversicherung, wenn im Fall einer Kapitalversicherung (fondsgebundene Lebensversicherung) oder einer Renten-versicherung vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss ein Rückkauf erfolgt und die Versicherung dem Steuersatz von 4,00 % unterlegen hat sowie im Fall einer Renten-versicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist und diese mit einer Kapitalzahlung abgefunden wird.
Die Zusatzrentenversicherung ist eine staatlich geförderte Versicherung und unterliegt den besonderen Bestimmungen des Artikels 108b des Einkommensteuergesetzes von 1988 (ab 1. Jänner 2000).
Kranken: 1,00 %
Unfall: 4,00 %
Kraftfahrzeug-Haftpflicht: 11,00 % + motorbezogene Versicherungssteuer.
Dieser Steuer unterliegen Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Krafträder, für die nach österreichischem Recht Versicherungspflicht besteht. Für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Dieselfahrzeuge), die vor dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zum Verkehr zugelassen wurden und die bestimmte Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten, hat sich die motorbezogene Versicherungssteuer seit 1.1.1995 um 20,00 % erhöht. Weiters bestimmt das Versicherungssteuergesetz eine Reihe von Ausnahmen von der motor-bezogenen Versicherungssteuer: Kraftfahrzeuge, die auf Körperbehinderte zugelassen sind, Rettungs- und Feuerwehrkraftfahrzeuge, Mietwagen, Taxis, Krafträder unter 100 cm3, etc. Daneben unterliegen ab 1.1.1997 auch alle anderen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren) mit einem höchstens zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Hagel (einschließlich der im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei genommenen Versicherung von Glasdeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden):
0,2 %o) der Versicherungssumme pro Jahr
Feuer: 11,00 %
Sonstige Sachversicherung: 11,00 %.
Prämien für eine Viehversicherung von Vieh aus kleiner Viehhaltung sind von der Steuer befreit, wenn die Versicherungssumme 3.650 Euro nicht übersteigt.
Grenzüberschreitende Transportgüterversicherungen: Seit 1.6.1996 befreit
Exportkreditversicherung: Befreit
Rückversicherung: Befreit
Sonstige Risken: 11,00 %
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist in der Lebensversicherung der vertraglich festgelegte Betrag, den der Versicherungsnehmer zum Vertragsablauf oder die Bezugsberechtigten im Todesfall des Versicherten erhalten.
In der Kapitallebensversicherung bildet die Versicherungssumme zusammen mit den Überschüssen die Ablaufleistung. Die Versicherungssumme ist eine garantierte Leistung.
Versicherungstechnische Rechnung
§ 81 b (3) VAG: Für jede Bilanzabteilung ist eine gesonderte versicherungstechnische Rechnung zu erstellen. Die nichtversicherungstechnische Rechnung gemäß § 81 e Abs. 5 VAG ist bis einschließlich Posten 7 gesondert für jede Bilanzabteilung aufzustellen. Ab Posten 8 sind jeweils nur die Gesamtbeträge aller Bilanzabteilungen anzuführen.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Diese bestehen aus der Schadenrückstellung, der Deckungsrückstellung, dem Prämienübertrag, den Rückstellungen für die erfolgsabhängige und die erfolgsunab-hängige Prämienrückerstattung, der Schwankungsrückstellung sowie den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag regelt in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Das VVG wurde ursprünglich im Jahre 1908 verfasst und zum 01.01.2008 grundlegend reformiert. Ziel der Reformierung war die Erhöhung der Transparenz und die Besserstellung des Versicherungsnehmers.
Volatilität
Die Volatilität gibt die Bandbreite der Schwankungen eines Kursverlaufs in der Vergangenheit wieder. Je höher die Volatilität, als umso risikoreicher gilt eine Aktie.
Vorläufige Deckungszusage
Eine vorläufige Deckungszusage gewährt der Versicherer vor Abschluss des endgültigen Vertrages und vor Eingang der ersten Versicherungsprämie.
In der Lebensversicherung besteht im Todesfall Versicherungsschutz, obwohl der Haupt-vertrag noch nicht zustande gekommen ist. Dieser Schutz beginnt nach Ablauf der Wider-rufsfrist von 30 Tagen und endet mit Beginn des eigentlichen Versicherungsschutzes.
Es gilt hier jedoch eine vom Versicherer festgelegte Höchstdauer.
Für diesen Risikoschutz wird kein Beitrag verlangt.
Die vorläufige Deckungszusage wird entweder gesondert auf Anfrage oder durch entsprechende Klauseln auf dem Antrag gewährt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht (bzw. die Obliegenheit), dem Versicherer alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind. Das soll dem Versicherer ermöglichen, das Risiko objektiv und gerecht einzuschätzen. Dieses kann ihm nur gelingen, wenn ihm auch die Gefahrenumstände bekannt sind.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht endet seit der neuen VVG Reform zum 01.01.2008 bei der Antragsstellung.
Das Verschweigen erheblicher Umstände stellt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Als erheblich gelten im Zweifelsfall Umstände, nach denen der Versicherer ausdrücklich und schriftlich vor Abschluss des Vertrages gefragt hat. In diesem Fall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Eine strafrechtliche Verfolgung dieses Vergehens ist möglich.
Der Versicherer hat nach neuem Recht die Pflicht innerhalb eines Monats mit der Rücktrittserklärung dem Versicherungsnehmer den Grund des Rücktritts schriftlich mitzuteilen.
Wegfall von Zusatzversicherungen
Sind Zusatzversicherungen vereinbart, können diese unabhängig von der Hauptversicherung gekündigt werden. Damit sind nur geringe Beitragseinsparungen verbunden.
Wertpapiere
Urkunde, die private Vermögensrechte verbrieft. Zu Wertpapieren zählen u. a. Aktien, Anleihen und Sparbücher.
Widerrufsrecht
Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) vom 01.01.2008 kann der Lebensversicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt sämtlicher Vertrags-unterlagen (Versicherungsschein und Verbraucherinformation) vom Versicherungsnehmer widerrufen werden.
Der Widerruf muss schriftlich und fristgerecht erfolgen, wobei als Nachweis das Datum des Poststempels vom letzten Tag der Frist genügt. Nach Ablauf des gesetzten Zeitraums ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden.
Hat das Versicherungsunternehmen es versäumt, dem Versicherungsnehmer alle Unterlagen zu schicken und ihn über sein Widerrufsrecht aufzuklären, kann der Versicherungsnehmer unbegrenzt widerrufen.
Bei einem ordnungsgemäßen Widerruf ist der Versicherer verpflichtet, die bereits einge-zahlten Prämien zurückzuerstatten.
Wiederbeschaffungswert
Der Versicherer leistet den Beitrag, der aufgewendet werden muss, um eine versicherte Sache gleicher Art im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles wiederzubeschaffen.
Wiederinkraftsetzung
Als Wiederinkraftsetzung wird die Reaktivierung eines beitragsfrei gestellten oder erloschenen Versicherungsvertrages bezeichnet.
Der Vertrag wird zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen.
Rechtlich handelt es sich um einen neuen Versicherungsvertrag.
Zins
Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach- oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z. B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Der Zins wird aus Kapitalnehmersicht als Schuldzins bezeichnet.
Zeitwert
§ 81 h (4) VAG: Die einzelnen Kapitalanlagen gemäß Posten B. des § 81 c Abs. 2 sind für die Angaben im Anhang und im Konzernanhang mit den Zeitwerten anzuführen. Für Grundstücke und Bauten gilt als Zeitwert derjenige Wert, der zum Zeitpunkt der Bewertung auf dem Markt bei Veräußerung zu erzielen ist. Der Zeitwert ist laut § 81 h Abs. 4 Z 1 auf dem Schätzungswege (Schätzung mindestens alle fünf Jahre für jedes einzelne Grundstück oder Gebäude) festzustellen. Für Kapitalanlagen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, gilt gemäß § 81 h Abs. 4 Z 2 als Zeitwert der Wert zum Bilanzstichtag bzw. zum letzten diesem Zeitpunkt vorausgehenden Tag, für den ein Markt- oder Börsenpreis feststellbar war.
Sowohl für Grundstücke und Bauten wie auch für Kapitalanlagen mit Markt- oder Börsenpreis gilt, dass im Falle der Veräußerung der Kapitalanlage bis zum Bilanzerstellungstag und bei bestehender Veräußerungsabsicht der Zeitwert um die geschätzten Realisierungsaufwendungen zu vermindern.
Zusammengefasste Bilanz
Da in der zusammengefassten Bilanz alle Versicherungszweige aller Unternehmen enthalten sind, weist sowohl die Bilanzposition "Reinverlust" als auch "Reingewinn" einen Wert aus. Die Bilanzen enthalten zum Teil vorläufige und unrevidierte Angaben (Abweichungen von der Versicherungsaufsichtsstatistik ergeben sich z.B. durch Meldungsverzögerungen) und beziehen sich auf das inländische Geschäft. Von einer Zusammenfassung ist die Konsolidierung zu unterscheiden, welche die Umarbeitung von Einzel-Rechnungsabschlüssen auf den Rechenkreis einer Unternehmensgruppe ist. Für Hinweise zu den einzelnen Bilanzpositionen siehe: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU (Website Finanzmarktaufsicht)
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung
Da in der zusammengefassten Gewinn- und Verlustrechnung alle Versicherungszweige aller Unternehmen enthalten sind, weist sowohl die Position "Verlust des Geschäftsjahres" als auch "Gewinn des Geschäftsjahres" einen Wert aus. Die Gewinn- und Verlustrech-nungen enthalten zum Teil vorläufige und unrevidierte Angaben (Abweichungen von der Versicherungsaufsichtsstatistik ergeben sich z.B. durch Meldungsverzögerungen) und beziehen sich auf das inländische Geschäft.
Von einer Zusammenfassung ist die Konsolidierung zu unterscheiden, welche die Umarbeitung von Einzel-Rechnungsabschlüssen auf den Rechenkreis einer Unternehmensgruppe ist.
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