Direktversicherung

Direktversicherung

Der Arbeitgeber kann für seine Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Vorsorge eine Versicherung abschließen, deren Begünstigte die Arbeitnehmer sind.

Die Zuwendungen stellen grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen dar. Jedoch sind Beiträge bis € 300,-- p.a. je Mitarbeiter begünstigt:

 

  • keine Lohnsteuerpflicht .................. gem. § 3 Abs. 1 Z 15 a EStG
  • keine Sozialversicherungspflicht ..... gem. § 49 Abs. 3 Z 18 a ASVG
  • und keine Lohnnebenkosten ........... gem. §§ 41 FLAG, 5 KommStG

 

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